"Börsegesetzliche Ermittlungen" der FMA zu Skylink

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Die Flughafen Wien AG hat am Freitagabend bestätigt, dass die Finanzmarktaufsicht in Sachen Skylink-Terminal ein börsegesetzliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Man versicherte den Behörden volle Kooperation: Der Flughafen Wien sei "selbst an einer raschen Aufklärung allfälliger Bedenken interessiert". Man werde mit der Finanzmarktaufsicht selbstverständlich "voll zusammenarbeiten".

Allerdings glauben die Airport-Verantwortlichen nicht, gegen ad-hoc-Pflichten verstoßen zu haben. Die Flughafen Wien AG sei "der Meinung, dass allen gesetzlichen Anforderungen des Börsegesetzes entsprochen wurde", hieß es.

Nach Ansicht des Salzburger Universitätsprofessors Andreas Kletecka droht dem Flughafen schlimmstenfalls, zwei Mal zahlen zu müssen, sollte sich herausstellen, dass die Verträge mit den Firmen nach wie vor aufrecht sind, weil der Rücktritt nicht rechtmäßig war. Selbst wenn die neuen Verträge günstiger sein sollten, könnte das für den Flughafen letztlich ungünstiger sein, sagte Ketechka am Freitag im ORF-Mittagsjournal.

Der entscheidende Punkt laut Kletecka ist der Kündigungsgrund. Nach bisherigen Informationen liege im Falle des Flughafens nicht Behinderungen vor sondern habe es zahlreiche Leistungsänderungen gegeben, die zu den Verzögerungen geführt hätten. "Leistungsänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt", sagte der Zivilrechtler. Der Flughafen müsste dann den gesamten Gewinn aus den Verträgen den Unternehmen ersetzen, das heißt, die Unternehmen wären nicht schlechter gestellt als bei Vertragserfüllung.

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