Die EU-Kommission hat die staatliche Beihilfe für die zum US-Fonds Cerberus gehörende BAWAG P.S.K. genehmigt. Die Kapitalzufuhr von 550 Mio. Euro und die Staatsgarantie über 400 Mio. Euro entspricht den EU-Beihilfevorschriften.
Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, "dass die Maßnahmen mit dem EU-Beihilferecht in Einklang stehen, da sie befristet und vom Anwendungsbereich her genau begrenzt sind", so die EU-Behörde. Die Kommission genehmigte die Maßnahmen als Rettungsbeihilfe für 6 Monate.
Österreich hat zugesichert, binnen 3 Monaten nach Erlass des Genehmigungsbeschlusses einen geänderten Umstrukturierungsplan für die Bank vorzulegen.
"Zur abschließenden Bewertung der Unterstützungsmaßnahmen benötigen wir einen überarbeiteten Umstrukturierungsplan und eine genaue Bewertung des besicherten Portfolios", erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Kroes.
Nach Angaben der EU-Kommission erfolgt die Ausgabe des Tier-1-Beteiligungskapitals in 2 Tranchen. Die erste Tranche über 385 Mio. Euro wird demnach vom österreichischen Staat gezeichnet. Die zweite Tranche über 165 Mio. Euro wird die BAWAG P.S.K. privaten Kapitalgebern zu denselben Bedingungen, wie sie für Österreich gelten, anbieten. "Kann die zweite Tranche nicht bei Privatanlegern platziert werden, so wird sie von der Republik Österreich gezeichnet", erklärte die Kommission.
Zur Garantie hieß es, die BAWAG besitze Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften, die aus dem Verkauf eines strukturierten Kreditportfolios stammen. Österreich wird dafür eine Garantie über bis zu 400 Mio. Euro zugunsten der BAWAG übernehmen, um der Bank eine Streuung potenzieller Verluste im Zusammenhang mit diesem Portfolio zu ermöglichen.