Bundesverfassungsgericht

Deutsche Höchstrichter genehmigen CETA

Teilen

Deutsche Bundesregierung kann Abkommen unterzeichnen.

Das Deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gesprochen: Das vor allem in Österreich umstrittene EU-Kanada-Freihandelsabkommen CETA kann aus deutscher Sicht vorläufig angewendet werden. Das berichteten internationale Nachrichtenagenturen am Donnerstagvormittag.

Die deutsche Bundesregierung kann das Abkommen unterzeichnen, wenn sichergestellt ist, dass Deutschland aus CETA wieder aussteigen kann, falls es dazu durch ein späteres Karlsruher Urteil gezwungen wird, wie die Nachrichtenagentur AFP zum Urteil schrieb. Dazu kommen laut der Eilentscheidung der deutschen Höchstrichter weitere Maßgaben für die vorläufige Anwendung des Abkommens.

Richtschnur für Österreich

Der Spruch des deutschen Verfassungsgerichts ist auch eine Richtschnur für Österreich. "Wenn das Gericht in Karlsruhe Ja sagen würde, dann wäre das mit Sicherheit eine wichtige Entscheidungsgrundlage", sagte Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) heute im Ö1-Morgenjournal des ORF. In seiner Partei gibt es Widerstände gegen das geplante Abkommen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.