AK und GPA-djp fordern Datenschutz am Arbeitsplatz

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Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft wollen das voraussichtlich im Herbst zu beschließende Datenschutzgesetz mit Zähnen versehen: Zum Schutz der Arbeitnehmer sollte die Schaffung von betriebliche Datenschutzbeauftragten im Gesetz verankert werden, forderten Gerda Heilegger von der AK Wien und Eva Angerler von der GPA-djp bei einem gemeinsamen Pressegespräch. Wichtig sei auch, dass das im Gesetzesentwurf vorgesehene Verbot von Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle am Arbeitsplatz nicht auf Druck von Wirtschaftsseite geopfert werde.

Unternehmen, die personenbezogene Daten von Arbeitnehmern erheben, verarbeiten und nutzen sollten ab einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten installieren müssen, wollen die Arbeitnehmervertreter. Dessen rechtliche Stellung sollte ähnlich jener der betrieblichen Sicherheitsvertrauenspersonen gesehen werden. Die Kosten müssten vom Arbeitgeber getragen werden, fordern AK und GPA-djp.

Die Tücken des Arbeitsrechts und des betrieblichen Datenschutzes liegen in der schwierigen Durchsetzung der Rechte und Ansprüche bei aufrechtem Arbeitsverhältnis, erläuterten die beiden Expertinnen. Fast niemand traue sich zu Gericht zu gehen, um rechtswidrige Überwachungen und Datenerfassung und -verwertungen zu bekämpfen. Anlassfälle seien meist Auflösungen des Arbeitsverhältnisses, sprich Entlassungen, wenn etwa der Arbeitgeber derartige Überwachungsdaten wie Videoaufnahmen heranziehe, um etwaiges Fehlverhalten der Arbeitnehmer nachweisen zu wollen. Selbst vom Arbeitgeber widerrechtlich erlangte Beweise würden von den Gerichten verwertet, dessen Fehlverhalten also im Nachhinein nicht sanktioniert. Daher fordern AK und GPA-djp im neuen Gesetz ein Beweisverwertungsverbot für durch den Arbeitgeber widerrechtlich beziehungsweise zweckwidrig erlangte Beweismittel im arbeitsrechtlichen Prozess.

"Im Betrieb ist die Privatsphäre außer Kraft gesetzt"

Da der einzelne Arbeitnehmer oft um seinen Arbeitsplatz fürchtet, sollte der Betriebsrat Parteienstellung bekommen: Bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz könnte er die Ansprüche der Arbeitnehmer geltend zu machen. Auch eine "Blankounterschrift" des Arbeitnehmers, dass er mit allen Überwachungs- und Datenschutzmaßnahmen einverstanden sei, dürfe keine absolute Freiheit des Arbeitgebers bringen. "Arbeitnehmer unterschreiben oft nachteilige Klauseln, um ihren Arbeitsplatz nicht zu gefährden", meint Heilegger. Diese Einwilligungserklärungen sollten daher trotzdem noch prüfbar sein, ob sie nicht die Menschenwürde berühren bzw. in den Privatbereich eindringen. Dazu müssten Interessenabwägungen möglich sein. Formulierungen wie "Im Betrieb ist die Privatsphäre außer Kraft gesetzt" kämen leider immer öfter vor, so Heilegger.

Besonders Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen ohne Wissen der betroffenen Arbeitnehmer sind AK und Gewerkschaft ein Dorn im Auge. In Österreich sei die Kontrolle der Protokolldaten der Mitarbeiter, also des Internetverhaltens, durch das Unternehmen nicht erlaubt, dazu wäre eine Betriebsvereinbarung notwendig, so die Expertinnen. Probleme ergeben sich auch aus den "Whistle-blowing"-Vorschriften in US-Unternehmen für deren österreichische Töchter. Diese ursprünglich zum Schutz der Anleger eingerichteten Instrumente, wonach Mitarbeiter geschützt über Verstöße etwa gegen Bilanzvorschriften berichten können, könnten missbraucht werden und zu einer "Vernaderungskultur" führen, wenn allgemein aufgerufen werde, über Verstöße gegen Verhaltensvorschriften zu berichten, meint Angerler. Wenn die derart áufgenommenen Daten in die USA weitergeleitet würden, sei dies nach den österreichischen bzw. EU-Datenschutzregeln nicht zulässig.

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