Elektronikkäufer im Internet mangelhaft informiert

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Jeder zweite Online-Händler von Unterhaltungselektronik ist bei einem Test der EU-Kommission durchgefallen. Auf zwei Drittel der 369 überprüften Internetseiten wurden nicht ausreichend über Widerrufs- oder Rückgaberecht informiert. Bei fast der Hälfte wurde der Gesamtpreis inklusive der Versandkosten erst kurz vor dem Kauf bekannt. Ein Drittel gab keine Adressen oder Kontaktmöglichkeiten an.

Bei den Verbraucherzentralen in Europa gingen viele Beschwerden von Kunden über den Online-Bezug von Elektronikwaren ein. nach Ansicht der EU-Kommission sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Händler auffordern, die Mängel abzustellen. Sollten sich die Firmen weigern, könnten sie mit Strafen belegt oder die Internetseiten abgestellt werden. Die Kommission will bis Ende 2010 die Online-Anbieter erneut kontrollieren.

Der Online-Handel von Konsumgütern hatte nach Angaben der Kommission 2007 ein Volumen von 6,8 Mrd. Euro. Etwa ein Viertel der Käufe über das Internet betrifft Unterhaltungselektronik, deshalb häuften sich hier auch die Beschwerden bei den Verbraucherschützern.

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