Der französische Elektrokonzern Schneider bekommt viel weniger Schadenersatz von den EU-Wettbewerbshütern als zunächst erwartet. In einem Musterverfahren entschied das höchste EU-Gericht in Luxemburg, den Schaden für Schneider nach einem Brüsseler Fusionsveto nur im sehr eingeschränkten Maße auszugleichen. Der seit Jahren dauernde Rechtsstreit hat für die gesamte EU Bedeutung, da bisher Unternehmen nicht für Fusionsverbote letztinstanzlich entschädigt wurden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hob mit seiner Entscheidung ein erstinstanzliches Urteil teilweise auf. Der Fall ist ausgesprochen kompliziert. Die EU-Wettbewerbshüter hatten 2001 die Fusion von Schneider Electric und des Konkurrenten Legrand wegen drohender Marktbeherrschung verboten. Das EU-Gericht hob das Veto jedoch später auf.
Schneider klagte dann auf Schadenersatz von 1,7 Mrd. Euro. Die erste Instanz in Luxemburg folgte diesem Ansinnen teilweise und sprach Schneider einen Ersatz zu, der laut EU-Kreisen einen Umfang von bis 400 Mio. Euro gehabt hätte. Der EuGH verwehrte Schneider nun einen Ersatz für den Schaden, der bei dem Wiederverkauf von Legrand nach den Fusionsveto entstand. Schneider könne gegenüber Brüssel nur Kosten von 2,1 Mio. Euro für das später wieder aufgenommene Fusionskontrollverfahren geltend machen - der letztliche Ausgleich dürfte noch niedriger liegen, da weitere Kosten angerechnet werden.