EU-Kommission: Verbraucher werden durch CO2-Kompensationen in die Irre geführt.
Die CO2-Emissionen eines Flugs bei der Buchung durch einen kleinen Betrag für nachhaltige Projekte ausgleichen: Dieses Angebot vieler Fluggesellschaften kann Verbraucher nach Einschätzung der EU-Kommission in die Irre führen. Brüssel forderte nach eigenen Angaben vom Dienstag 20 Fluggesellschaften, darunter die Austrian Airlines (AUA) auf, "ihre Praktiken in Einklang mit dem EU-Verbraucherrecht zu bringen". Sie haben einen Monat Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.
Die Fluggesellschaften erwecken der Kommission zufolge den "falschen Eindruck, ein zusätzlicher Beitrag zur Finanzierung von Klimaprojekten mit einer geringeren Auswirkung" könne "die CO2-Emissionen reduzieren oder vollständig ausgleichen". Auch für mitunter angebotene CO2-Rechner für Flüge oder pauschale Angaben wie "grün" oder "nachhaltig" gebe es "keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage".
"Verdienen genaue und wissenschaftliche Antworten"
Immer mehr Reisende achteten verstärkt auf den Klimaschutz, erklärte EU-Kommissarin Vera Jourova. "Sie verdienen genaue und wissenschaftliche Antworten, keine vagen oder falschen Behauptungen." Die Kommission vermutet, dass die Fluggesellschaften gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.
Die europäische Verbraucherorganisation Beuc hatte die EU-Kommission auf mutmaßlich irreführenden Angaben hingewiesen. Reagieren die Unternehmen innerhalb der Frist von einem Monat nicht mit ausreichenden Änderungen, können die zuständigen nationalen Behörden Strafen verhängen.
Die AUA bestätigte auf APA-Anfrage den Erhalt des Schreibens. Man werde dieses nun sorgfältig prüfen, so eine Sprecherin. Es ist nicht das erste Mal, dass die Fluglinie mit Greenwashing-Vorwürfen konfrontiert ist. Vergangenes Jahr unterlag die AUA vor Gericht gegen den Verein für Konsumenteninformation (VKI), weil sie mit 100 Prozent CO2-freiem Kerosin (SAF) warb, obwohl der Beimischungsanteil von SAF im fossilen Kerosin bei höchstens 5 Prozent lag.