Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Kartellstrafen gegen vier österreichische Banken bestätigt, die im sogenannten "Lombard-Club" Absprachen über Zinsen und Gebühren getroffen hatten. Der Antrag von Erste Bank, Raiffeisen Zentralbank (RZB), Bank Austria und Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG) auf Aufhebung oder Reduzierung der Bußgelder wurde von dem EU-Gericht am Donnerstag zurückgewiesen.
Der EuGH bestätigte das Urteil des Gerichtshofs erster Instanz von 2006. Dabei hatte der Gerichtshof weitgehend der EU-Kommission Recht gegeben, die 2002 Bußgelder in der Höhe von insgesamt 124,26 Mio. Euro gegen acht österreichische Banken verhängt hatte. Nur die Strafe gegen die Österreichische Postsparkasse (P.S.K.) wurde damals von 7,59 auf 3,795 Mio. Euro herabgesetzt.
Damit bleiben die Geldbußen für die Erste Bank bei 37,69 Mio. Euro, für die Raiffeisen Zentralbank bei 30,38 Mio. Euro, für die Bank Austria 30,38 Mio. Euro und für die Österreichische Volksbanken AG 7,59 Mio. Euro.