Die EVN bläst in Bulgarien schon seit längerem ein rauer Wind entgegen, es gab immer wieder Probleme mit den Strompreisen. Bereits im Vorjahr wurde ein Schiedsverfahren bei der Weltbank eingeleitet. Nun haben die Regulierungsbehörden in den beiden Ländern per Anfang Juli erneut Tarifänderungen verordnet. Die EVN muss Firmenwerte abschreiben..
Solche Investitionsschutzverfahren dauerten in der Regel zweieinhalb bis drei Jahre, in diesem Zeitraum seien auch außergerichtliche Lösungen möglich, hatte EVN-Vorstand Stefan Szyszkowitz zuletzt Ende Mai bei der Halbjahrespressekonferenz erklärt.
Die zuständigen Regulierungsbehörden in Bulgarien und Mazedonien haben folgende Änderungen der Stromtarife bekannt gegeben. Demnach sehen die neuen Tarife in Bulgarien im Zeitraum 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 eine "deutliche Erhöhung des Strombezugspreise" vor, gleichzeitig würden die Endkundenpreise nur geringfügig angehoben. Die effektive Kostenbasis der betroffenen EVN-Töchter werde nicht voll umfänglich berücksichtigt. Zudem werde ein Tarifbestandteil angewendet, der wirtschaftlich zu einer Rückführung von Erlösen aus vorangegangen Regulierungsperioden führe.
In Mazedonien würden mit Anfang Juli die Netzgebühren nur geringfügig angehoben, die Endkundenpreise stiegen unter den Erwartungen. Zudem würden zu erwartende Kosten beginnend mit der Anfang 2015 geplanten nächsten Stufe der Marktliberalisierung in der Tarifentscheidung nicht berücksichtigt.