"Make Money" Show

Ex-TV-Börsenguru muss ins Gefängnis

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TV-Moderator hatte für Geld bestimmte Aktien empfohlen.

Der ehemalige Börsenjournalist Markus Frick ist zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main sah es in seinem Urteil vom Dienstag als erwiesen an, dass der 41-Jährige in seinem E-Mail-Newsletter gegen Geld bestimmte Aktien empfohlen hatte. Frick konnte das Gericht trotzdem auf freiem Fuß verlassen. Sein Mittäter erhielt eine Bewährungsstrafe.

Frick, der vor allem durch die Fernsehsendung "Make Money - Die Markus Frick Show" auf N24 bekannt wurde, saß bereits mehr als 13 Monate in Untersuchungshaft. Bis das Urteil rechtskräftig ist und er seine Resthaft antreten muss, darf Frick unter Auflagen in Freiheit bleiben. Das Gericht ging mit dem Strafmaß noch über den Antrag der Staatsanwälte hinaus. Fricks Anwalt Daniel Krause sagte, er sei zumindest zufrieden, dass Frick nicht wegen Betrugs verurteilt worden sei. Er prüfe nun Rechtsmittel.

Im Prozess hatte Frick gestanden, für die Empfehlung dreier Aktien 1,9 Mio. Euro in bar erhalten zu haben. Dabei liefen die Taten nach gleichem Schema ab: Frick empfahl die Aktie in seinem Börsenbrief, daraufhin stiegen die Kurse. Fricks Auftraggeber, gegen die weiterhin ermittelt wird, verkauften die Aktien dann mutmaßlich mit Gewinn. Später fielen die Kurse der Aktien, bis der Handel mit ihnen gestoppt wurde. Anleger verloren teilweise viel Geld.

Nun stellt Frick 1,25 Mio. Euro für Wiedergutmachung zur Verfügung. Das Geld entspricht der Summe, die Frick von den 1,9 Mio. Euro noch verblieben sind. 300.000 Euro hatte er an seinen Partner weitergegeben, über den Verbleib der restlichen 350.000 Euro gibt es widersprüchliche Angaben. Die 1,25 Mio. Euro habe er an einen Treuhänder übergeben, teilte sein Anwalt dem Gericht mit.

Oberstaatsanwalt Philipp Zmyi-Köbel sagte nach dem Prozess, nun hätten Anleger die Möglichkeit, an das hinterlegte Geld zu gelangen. Dabei müssten die Geschädigten aber selbst aktiv werden.

Die Feststellung eines zu beziffernden Schadens war einer der Hauptknackpunkte im Prozess gewesen. Weil zum Beispiel nicht auszuschließen ist, dass die Aktien bereits vor Fricks Empfehlungen überbewertet waren, ließe sich ein Schaden, der allein durch die Empfehlung im Börsenbrief entstanden ist, nur schwer beziffern. Dies sei einer der Hauptgründe gewesen, weshalb im Prozess der Vorwurf des Betrugs fallen gelassen wurde.

Wie lange Frick nun noch ins Gefängnis muss, ist unklar - auch weil ihm noch eine weitere Strafe aus einem älteren Verfahren droht. Bereits 2011 war der ehemalige Journalist vom Landgericht Berlin zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, ebenfalls wegen Marktmanipulation. Weil er noch während der Bewährungszeit straffällig wurde, muss er diese Zeit wahrscheinlich auch absitzen.

Fricks Partner, der vor allem für die technische Versendung des Börsenbriefs "Deutscher Aktiendienst" zuständig war, wurde am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
 

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