Faymann erwartet Postmarkt-Gesetz erst im Herbst
Von der teilstaatlichen Post AG wird dies hingegen vehement dementiert. Für den Bundeskanzler ist es "nachvollziehbar", dass es für die Post nicht egal sei, ob ein billigerer Postpartner oder eine teurere Filiale die Leistungen erbringe. Wie der Übergang in die Liberalisierung des Postmarktes einheitlich gestaltbar werde, ließe sich laut Faymann "bei gutem Willen" noch vor dem Herbst lösen. Alle weiteren Fragen, etwa nach einem Kollektivvertrag oder eventuellen Konzessionsregelungen, könnten aber erst bis zum Herbst geklärt werden, da diese auch europarechtlich halten müssten.
Das Vorgehen von Infrastrukturministerin Bures, die eine Schließung von Postämtern zuletzt untersagt hatte, hält Faymann für "richtig". Aus einem Gutachten des Verfassungsexperten Theo Öhlinger geht hervor, dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) werde klären müssen, ob Bures der Post AG verbieten darf, wie geplant 193 Postämter zu schließen. Eine "offenkundige Rechtswidrigkeit" des Minister-Bescheids liege nicht vor, sagt Öhlinger. "Aus rechtswissenschaftlicher Sicht kann aber festgehalten werden, dass der Bescheid jedenfalls sorgfältig begründet und der vom Verkehrsministerium eingenommene Standpunkt nicht unvertretbar ist."
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