FMA verlängert Verbot ungedeckter Leerverkäufe bis 31. Mai 2012
Vom Verbot ausgenommen sind lediglich kurzfristige ungedeckte Leerverkaufspositionen die "Market Maker" oder "Specialists" im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen eingehen, teilte die FMA am Dienstag mit. Bei einem ungedeckten Leerverkauf verkaufen Investoren Aktien, die sie nicht besitzen und noch nicht einmal ausgeliehen haben. Sie spekulieren damit auf fallende Kurse, um die Titel billiger zurückerwerben und dem Ausleiher wiedergeben zu können. Ungedeckte Leerverkäufe in die genannten Aktien sind in Österreich erstmals Ende Oktober 2008 nach dem Höhepunkt der Finanzkrise verboten worden.
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