Amnestie für Auslandsvermögen entlastet Budget

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Eine Amnestie bei der Rückführung von Auslandsvermögen könnte dem Staat nach Ansicht der Kathrein-Bank ebenso Vorteile bringen wie den Betroffenen. Profitieren würden von einer Repatriierung auch die Volkswirtschaft und der Bankenplatz Österreich.

"Die Zeit ist reif", sagte Kathrein-Bank-Vorstand Christoph Kraus angesichts von Steuer-CDs, Datenaustausch und Doppelbesteuerungsabkommen und relativ günstiger Kapitalbesteuerung in Österreich.

In einer Studie des Schweizer Unternehmens Helvea genannte Zahlen über in der Schweiz veranlagte Gelder aus Österreich im Ausmaß von 14 Mrd. Euro, davon 12 Mrd. Euro nicht versteuert, bezeichnet Bank-Vorstand Heinrich Weninger als "äußerst vorsichtige Schätzung", mehr als das doppelte dieses Betrags sei "nicht unrealistisch". Eine Abgabe in Höhe in etwa der Kosten für eine Selbstanzeige von 5-8 % könnte im Staatshaushalt ein größeres Loch stopfen, wenn auch nur in etwa die Hälfte des Vermögens - 10-15 Mrd. Euro - zurückgeführt würde.

Befürwortet werde gesetzliche Regelung nach dem Vorbild der Stiftungsgesetzes oder der Einführung der Endbesteuerung für Bankguthaben und Anleihen im Jahr 1993, es sei aber eine Illusion, dass dies nun spesen- und gebührenfrei erfolgen könne. Es gehe bei ausländischem Vermögen darum, ob überhaupt Steuer in Österreich gezahlt werde.

Eine solche Maßnahme würde jedenfalls mehr bringen als eine etwaige KESt-Erhöhung für Stiftungen, so Kraus. Es gehe um KESt, nicht um die Legalisierung krimineller Geldquellen. Um eine solche Legalisierung zu verhindern, gebe es sicher gesetzliche Möglichkeiten, betonte Weninger.

Nervosität am Markt

Die Zahl der Selbstanzeigen sei gestiegen, es herrsche Nervosität am Markt. Das Umfeld werde enger, unangenehmer, dichter. In der derzeitigen Phase, wo durchaus Tabus gebrochen würden, sei es sinnvoll, Vermögen, das der österreichischen Besteuerung nicht unterliege, sinnvoll zurückzuführen. Mit der ersten Steuer-CD aus Liechtenstein habe es eine Initialzündung gegeben, die man bis dahin nicht für möglich gehalten habe.

Es gebe derzeit niemanden mit Vermögen im Ausland, der eine Rückholung nicht zumindest überlege, meint Kraus. Man wisse nicht, ob eine Amnestie komme, man sollte sich mit dem Thema beschäftigten, rät Kraus. Die schlechteste Möglichkeit sei jedenfalls mit einer Vogel-Strauß-Politik die Augen zu verschließen. Es sei zu raten, eine Selbstanzeige in Gemeinschaft mit dem Steuerberater in Erwägung zu ziehen, meint man bei der auf Stiftungen spezialisierten RZB-Tochter.

Ab 1. Jänner 2011 werde es ein relativ engmaschiges Netz an ratifizierten Doppelbesteuerungsabkommen geben, so Weninger. Die Lockerung des Bankgeheimnisses wurde im Herbst des Vorjahres im Nationalrat mit dem Amtshilfe-Durchführungsgesetz beschlossen. Die Doppelbesteuerungsabkommen gelten nach erfolgten Ratifizierungen ab Jänner des Folgejahres.

Historische Gründe

Zur Herkunft der Gelder meinte Weninger, es gehe in den seltensten Fällen, um Gelder, die zwecks Steuervermeidung im Ausland liegen, sondern vielmehr aus historischen Gründen in der Nachkriegszeit dorthin gebracht worden seien. Bis Mitte der 90er Jahre sei Kapital in Österreich nicht besteuert worden.

Die betroffenen Personen seien mittlerweile älter, eine Geldbehebung im Ausland sei oft auch mit einem angenehmen Reiseerlebnis verbunden. Es werde für die Nachkriegsgeneration nun auch physisch zunehmen schwieriger, sich um das Vermögen im Ausland zu kümmern und wolle vielfach auch die Erben nicht damit belasten, sehen die Kathrein-Vorstände einen weiteren Grund für Rückholungen.

Diversen Rückführungs-Tipps, die "herumschwirren", können die Kathrein-Experten wenig abgewinnen. Genannt werde dabei beispielsweise, das Geld nach Österreich zu überweisen. In diesem Fall müsse das Vermögen sieben Jahre "absitzen" und sonst dürfe natürlich auch nichts passieren, was die Steuerbehörde auf den Plan ruft. Ausländische Vermögen in eine inländische Stiftung - Weninger rät hier, sich bei einer solchen Empfehlung besser gleich die Haftpflichtversicherung des Beraters anzuschauen.

Kompliziert sei auch, das Vermögen im Ausland zu melden und der im Internet kursierende Tipp, Silber-Philharmoniker zu kaufen, werde wohl bei größeren Vermögen auch nicht helfen. Eine Investition in eine fondsgebundene Lebensversicherung bringe eine Bindungsfrist von mindestens 10 Jahren sowie 4 % Versicherungssteuer mit sich und zudem gebe es Überlegungen, das Vermögen den Anlegern künftig selbst zuzuordnen. Bei einer Selbstanzeige komme es zu einer Belastung von 6-8 %, das Geld sei dann aber sofort verfügbar.

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