BAWAG P.S.K. Leasing stemmt sich gegen Markt

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Tristes Bild am Leasing-Markt: Das Volumen der rund 40 Gesellschaften in Österreich soll heuer um 24 % von 6,85 auf 5,2 Mrd. Euro einbrechen.

2010 rechnen die beiden Geschäftsführer der BAWAG P.S.K. Leasing, Alexander Schmidecker und Rudolf Fric, wieder mit einer geringfügigen Erholung des Gesamtmarktes um 1,3 % auf knapp 5,3 Mrd. Euro. "2011 sollten wir die Krise überwunden haben", so Schmidecker. Belastend wirken sich heuer das rückläufige Nutzfahrzeug- und Immobiliengeschäft aus. Das normale Kfz-Leasing entwickelt sich "eher stabil".

Probleme in Osteuropa

Noch empfindlichere Einbußen erlitt die Branche im ersten Halbjahr in Osteuropa - die Volumina haben sich hier zum Teil halbiert. Während das Neugeschäft in Österreich per Ende Juni 2009 gegenüber dem Gesamtjahr 2008 von 8,5 auf 2,8 Mrd. Euro zurückging, gab es in Ungarn von 3,4 auf 0,8 Mrd. Euro nach, in Tschechien von 4,2 auf 0,9 Mrd. Euro. Bei der BAWAG P.S.K. stellt der CEE-Raum derzeit aber nur 5 % des Portfolios.

Die BAWAG P.S.K. hat im ersten Halbjahr trotz Finanzkrise Marktanteile dazugewonnen. Das Neugeschäftsvolumen betrug 208,6 Mio. Euro und hat sich auf dem massiv rückläufigem Gesamtmarkt um nur 1 Prozentpunkt verschlechtert. Die Gesamtzahl der Verträge sei um 2,3 % auf 54.149 Stück gestiegen - ein Marktanteilsgewinn von 4,9 auf 7,5 %. "Unsere Zielmarke liegt bei 10 %", sagte Vorstand Regina Prehofer.

Um das Geschäft weiter zu belegen, will die Leasinggesellschaft den Vertrieb ihrer Kommerzkundenprodukte über die BAWAG forcieren und Projektfinanzierungen für Kommunen und Unternehmen verstärken. Wachsen, investieren und ausbauen will das Unternehmen auch das Autoleasing und die Kooperation mit Partnern. Die BAWAG P.S.K. Leasing arbeite schon jetzt intensiv mit der Generali Versicherung, dem ÖAMTC und Ford zusammen.

OGH: "Unfaire Klauseln"

Nach einer Abmahnung der BAWAG P.S.K. Leasing durch den VKI wegen der Verwendung unfairer Klauseln sieht der OGH nur in einer unbedingten Unterlassungserklärung die Klagemöglichkeit gebannt. Hintergrund des Urteils ist, dass das Unternehmen "zur Vermeidung etwaiger späterer Meinungsdifferenzen" neue Klauseln angefügt habe. Diese Vorgehensweise beseitigt nach Meinung des OGH nicht die Wiederholungsgefahr und missbraucht das Abmahnverfahren für ein "Genehmigungsverfahren".

Nur bei einer Unterlassungserklärung ohne Wenn und Aber - also ohne Bedingungen - falle die Wiederholungsgefahr und damit die Voraussetzung für eine Klage weg. Werden der Unterlassungserklärung neu formulierte Ersatzklauseln beigefügt, liege keine vollständige Unterwerfung vor.

Neue Produktvarianten

"Es ist überaus erfreulich, dass der OGH die Effizienz des höchst wirksamen Abmahnverfahrens bewahrt und trickreiche Einschränkungen kompromisslos ablehnt", teilte Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, mit. Es sei wichtig, dass allen Unternehmern, die mit einer Abmahnung konfrontiert würden, klar sei, dass nur eine unbedingte Unterlassungserklärung eine Klage verhindere.

Die BAWAG P.S.K. will den neuen Anforderungen mit neuen Produktvarianten für Privatkunden entsprechen. "Aber das wird auch etwas kosten", sagte Geschäftsführer Rudolf Fric am Rande einer Pressekonferenz. Es werde etwas Neues geben, mit einem Sicherheitspaket, "aber auch zu einem höheren Preis".

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