CPB muss Lehman-Anlegerin auszahlen

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Eine durch die Lehman-Pleite geschädigte Anlegerin hat vor dem Handelsgericht Wien einen Erfolg gegen die Constantia Privatbank (CPB) erzielt. Die CPB muss der Anlegerin ihr Investment in das Lehman-Zertifikat "Dragon FX Garant" zurückzahlen, weil im Verkaufsprospekt Hinweise auf Risiken und auf den Garanten Lehmen fehlen, berichtet das "WirtschaftsBlatt". Das Urteil sei nicht rechtskräftig, die CPB habe Berufung angekündigt.

Richterin Maria-Charlotte Mautner-Markhof habe die Constantia Privatbank dazu verurteilt, einer FX-Dragon-Anlegerin, vertreten durch Anwalt Wolfgang Haslinger, 21.000 Euro samt Zinsen zurückzuzahlen, schreibt die Zeitung. Im Dragon-Verkaufsprospekt der CPB ("100 Prozent Kapitalgarantie") werde "der Eindruck erweckt wird, dass es sich um eine höchst einträgliche und im höchsten Maße sichere Anlageform handelt", zitiert die Zeitung aus dem Urteil.

Demgegenüber finde sich in dem Folder "kein einziger Hinweis auf das Bestehen etwaiger Risiken, auf die Identität der Garantin, der Lehman Brothers Holdings Inc. sowie auf deren Beziehung zur Emittentin Lehman Brothers Treasury Co. B.V.". Im Verkaufsfolder werde lediglich auf den Kapitalmarktprospekt hingewiesen. "Der bloße Hinweis auf den Kapitalmarktprospekt reicht nicht aus, um einen Geschäftsirrtum wegen unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Angaben im Verkaufsprospekt auszuschließen", heißt es im Urteil weiter.

Identität des Garantiegebers verschwiegen

Laut Gericht könne man zwar von der Bank nicht verlangen, dass in einem vierseitigen Folder komplexe Firmenstrukturen dargestellt werden, "aber das kann nicht so weit gehen, dass durch das Verschweigen der Identität des Garantiegebers (Lehman Brothers Holdings) der Eindruck erweckt wird, die Constantia Privatbank gebe diese Garantie selber ab". Noch dazu stellte die 100-prozentige Kapitalgarantie laut dem Urteil "das Hauptargument für den Verkauf des Wertpapiers dar".

"Wir hoffen, dass das vorliegende Urteil Präjudizwirkung entfaltet und so auch in den weiteren anhängigen Verfahren Hunderten betroffenen Anlegern der erlittene Vertrauensschaden ersetzt wird", sagt Anlegeranwalt Haslinger von der Kanzlei Neumayer, Walter & Haslinger, die 300 Dragon-Geschädigte vertritt, gegenüber der Zeitung. "Das Urteil ist sachlich nicht nachvollziehbar und die Begründung ist sehr schwach", kontert Constantia Privatbank-Sprecher Thomas Brey. "Wir sind überzeugt, dass dieses Urteil so nicht Bestand haben wird, weil es mit den praktischen Erfordernissen des Anlagegeschäfts nicht in Einklang zu bringen ist".

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