Deutsche Justizministerin: Modell zur Bankenrettung

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Nach dem deutschen Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ein neues Modell zur Bankenrettung jenseits einer Enteignung vorgeschlagen. Bei dem gemeinsam mit Finanzminister Peer Steinbrück ausgearbeiteten Gesetzentwurf handele es sich um einen zweistufigen Vorschlag zur Sicherung systemrelevanter Banken, die von einer Insolvenz bedroht seien.

Der Entwurf beinhaltet zwei Ansätze: ein Reorganisationsplanverfahren ohne wesentliche Eingriffe in Eigentümerrechte und ein aufsichtsrechtliches Verfahren. Letzteres soll greifen, wenn Sanierungsmaßnahmen nicht mehr ausreichen, um Gefahren für die Stabilität des Finanzmarktes abzuwenden.

Im Zentrum der ersten Stufe des ebenfalls zweiteiligen Reorganisationsverfahrens steht ein Sanierungsplan für eine bedrohte Bank. Dieses soll von einem gerichtlich bestellten Reorganisationsberater umgesetzt werden. Die Bank zeigt bei der Aufsichtsbehörde BaFin ihre Sanierungsbedürftigkeit an, legt einen Sanierungsplan vor und schlägt einen Reorganisationsberater vor. In diesem Sanierungsverfahren sind keine Eingriffe in Drittrechte, etwa von Aktionären und Gläubigern, vorgesehen, wie das Justizministerium betonte.

Reorganisationsberater soll helfen

Kann die Krise einer Bank durch das Sanierungsverfahren nicht bewältigt werden, soll die zweite Stufe eingeleitet werden. Ähnlich einer Planinsolvenz kann dabei auf das Durchlaufen eines Sanierungsverfahrens verzichtet werden. Zentrale Figur für die Reorganisationsbemühungen ist dann ein Reorganisationsberater.

Der stellt zusammen mit dem Institut einen Reorganisationsplan auf. Über diesen Plan kann dann aber auch in die Rechte von Gläubigern und Anteilseignern eingegriffen werden. Dazu gehört die zwangsweise Umwandlung von Forderungen in Beteiligungen an der Bank sowie eine Umwandlung und/oder Ausgliederung von Unternehmensteilen.

Ungeachtet des Reorganisationsverfahrens kann aber bei einer Bestandsgefährdung einer systemrelevanten Bank in einer zweiten Variante auch der Staat intervenieren. Dabei erhielte die staatliche Aufsichtsbehörde BaFin weitgehende Eingriffsrechte. Sie bekäme etwa die Möglichkeit, systemrelevante Teile einer Bank in eine neue Gesellschaft, eine sogenannte "Good Bank" auszugliedern. Im Gegenzug erhielte die Problembank eine angemessene Beteiligung an dieser "Good Bank".

Zypries sprach von zwei verschiedenen Ansätzen, die sich wie ein Baukasten-Modell ergänzen könnten. Ihr Vorschlag sei mit dem Europarecht vereinbar. Im Zentrum von Guttenbergs Vorschlag stand ein Verfahren, in dem eine bedrohte Bank zeitweise unter eine Art staatlicher Zwangsverwaltung gestellt wird. Beide Gesetzentwürfe haben allerdings keine Aussicht mehr, in dieser Legislaturperiode verwirklicht zu werden.

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