OeBS-Prozess

Duchatczek-Anwalt beteuert Unschuld

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OeNB-Vize sitzt nur aufgrund von Missverständnissen auf der Anklagebank.

Ex-OeNB-Vizegouverneur Wolfgang Duchatczek und acht weitere Angeklagte mussten am Montag in der Schmiergeldaffäre rund um die Gelddruckerei-Tochter der Nationalbank zum ersten Mal vor dem Strafrichter im Wiener Landesgericht erscheinen. Ihnen wird unter anderem Bestechung, Beihilfe zur Untreue, Geldwäscherei und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Ihnen drohen bis zu zehn Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung. Bei Aufträgen der Zentralbank von Aserbaidschan und der Zentralbank von Syrien hätten die Verantwortlichen der Oesterreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruckerei Gmbh (OeBS) Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe geleistet, erläuterte Staatsanwalt Volkert Sackmann zu Beginn des heutigen ersten Verhandlungstages die Anklage. Das Verbuchen des Schmiergelds sei dann zum Problem geworden.

Konkret liefen die Schmiergeldzahlungen laut Ankläger so ab: Die OeBS habe nach einem verlustreichen Geschäft mit Singapur dringend Aufträge gebraucht, um aus den roten Zahlen zu kommen. So seien auch "exotische Länder" ins Auge gefasst worden. Die Zentralbank von Aserbaidschan habe neue Banknoten drucken lassen wollen, die OeBS habe sich beworben. Auf den Wunsch der aserbaidschanischen Zentralbanker, zum normalen Auftragswert noch 20 Prozent draufzuschlagen und diese wieder an die Amtsträger "zurückzuzahlen", sei die OeBS eingegangen. Zu den Verträgen mit Aserbaidschan seien dann auch noch Verträge mit der Syrischen Zentralbank dazugekommen.

Auch wenn das Schmiergeld von diesen Ländern selber gekommen sei und in der Auftragssumme schon enthalten war, hätten sich die österreichischen Banknotendrucker doch wegen Beihilfe zu deren Untreue sowie wegen Bestechung zu verantworten.

Sackmann sprach auch direkt Duchatczek an: Dieser sei ein "sehr engagierter" Aufsichtsratsvorsitzender gewesen, "aber dass er Fehlverhalten absegnet, bei einer 100-Prozent-Tochter der Nationalbank, das ist unerträglich".

Der Hauptangeklagte, Ex-OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf, sei bei den Ermittlungen anfangs zwar nicht geständig gewesen, habe dann aber durch seine Aussagen sehr weitergeholfen.

Der Staatsanwalt fordert weiters, dass bei den Angeklagten jene Werte abgeschöpft werden, die sie als "Belohnung", als Prämien, erhalten haben.

Nationalbank (OeNB), OeBS und Münze Österreich haben sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen. Sie sehen insbesondere ihren Ruf durch die angeklagten Vorgänge angekratzt.

Die OeBS und die Münze sitzen allerdings auch als Beschuldigte im Prozess: Gemäß dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wurde gegen sie vom Staatsanwalt der Antrag auf eine Verbandsgeldbuße gestellt. Ihre Vertreter sprachen sich gegen Verbandsgeldbußen aus. "Wer selbst Opfer ist, sollte nicht bestraft werden".

Die Anwälte der neun Angeklagten beteuerten zumeist die Unschuld ihrer Mandanten, etwa Duchatczek-Strafverteidiger Herbert Eichenseder. Sein Mandant sitze nur wegen Missverständnissen auf der Anklagebank.

Manfred Ainedter, Anwalt des geständigen Hauptangeklagten Wolf, betonte, alle in der Nationalbank hätten von den Problemen in der OeBS gewusst. Wolf habe das "System" nicht erfunden und sei anfangs gar nicht involviert gewesen. Außerdem habe er die Arbeitsplätze in der OeBS erhalten wollen.

Strafverteidiger Georg Zanger, der einen der beiden beschuldigten Anwälte vertritt, sah in seinem Verteidigungsplädoyer überhaupt keine Straftat bei allen Angeklagten vorliegen. "Der Staat von Aserbaidschan kann mit seinem Geld tun was er will", meinte er.

Der Strafprozess wird unter Vorsitz von Richter Georg Olschak geführt und am kommenden Mittwoch fortgesetzt.

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