EU-Experten empfehlen Regelung für Leerverkäufe

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Die europäischen Börsenaufseher halten eine gesetzliche Regelung von Leerverkäufen für den besten Weg, um schädliche Manipulationen an den Finanzmärkten einzudämmen. EU-weite Regeln könnten mehr Transparenz in die spekulativen Geschäfte bringen, erklärte der in Paris ansässige Ausschuss der europäischen Wertpapieraufseher (CESR) am 8. Juli.

Bis Ende des Jahres will das Gremium der EU-Kommission einen Vorschlag unterbreiten. Diese hätte dann zu entscheiden, ob sie eine gesetzliche Regelung oder nur unverbindliche Empfehlungen vorlegt. Die Finanzkrise hat eine Diskussion über strengerer Regeln an den Märkten ausgelöst. Denn Leerverkäufe verstärkten beim Ausbruch der Finanzkrise im Herbst 2008 die Talfahrt der Aktienkurse.

Die Regierungen mehrerer EU-Länder wie Deutschland, Belgien und der Niederlande mussten in hektischen Rettungsaktionen einspringen, um zu verhindern, dass die Panik an den Börsen auf den Bankenmarkt übergreift. Bei Leerverkäufen werden Aktien, die ein Händler noch nicht besitzt, verkauft. Der Händler spekuliert auf fallende Kurse und macht einen Gewinn, wenn er die verkaufte Aktie im Nachhinein billiger einkauft.

Mehrere Börsenaufsichtsbehörden in Europa hatten im Herbst Leerverkäufe vorübergehend verboten, waren dabei jedoch nicht koordiniert vorgegangen, was Händler verärgerte. Börsenvertreter bezweifeln, dass Handelsverbote das richtige Mittel gegen spekulative Leerverkäufe sind. Der CESR setzt deshalb auf eine Offenlegungspflicht. Eine Berichtspflicht gegenüber der Aufsicht würde es dieser erleichtern, missbräuchlichen Leerverkäufen nachzugehen, erklärte CESR-Experte Kurt Pribil. Noch wirksamer sei eine Pflicht zur Veröffentlichung der Handelsdaten am Markt. Nach den Vorstellungen von CESR müssten die Händler beim Überschreiten bestimmter Schwellenwerte über ihre Geschäfte am folgenden Handelstag Auskunft geben.

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