Wettbewerbsverzerrung

EU hat Rettung der ÖVAG durch Staat gebilligt

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Mit EU-Beihilfevorschriften in Einklang.

Die Rettung der angeschlagenen österreichischen Volksbanken AG (ÖVAG) durch Teilverstaatlichung im heurigen April hat nun auch den Segen aus Brüssel. Die EU-Kommission hat die milliardenschwere staatliche Beihilfe zur Umstrukturierung genehmigt. Wie die Institution am Mittwoch in Brüssel erklärte, steht die Umstrukturierungsbeihilfe Österreichs mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang.

Die Aktionäre der ÖVAG mussten heuer im Frühjahr nach einem neuerlichen Milliardenverlust den Staat als rettenden neuen Aktionär an Bord holen. Der Bund musste den größten Teil seines früheren Kapitaleinschusses abschreiben und ist nach einer Kapitalerhöhung in der Bank nun mit 43,3 Prozent beteiligt.

Die staatliche Förderung erfolgte in Form von Kapitalzuführungen (insgesamt 1,25 Mrd. Euro), Liquiditätsgarantien (insgesamt 3 Mrd. Euro) und einer Asset-Garantie (100 Mio. Euro).

"Die Kommission stellte fest, dass der vorgelegte Umstrukturierungsplan geeignet ist, die langfristige Rentabilität der Bank wiederherzustellen. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die Bank und ihre Aktionäre einen ausreichenden Beitrag zu den Umstrukturierungskosten leisten und etwaige Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt werden", erklärte die EU-Behörde.

Ein ÖVAG-Sprecher sagte, dass damit alle Beihilfefragen bestätigt und genehmigt worden seien. Heute sei somit auch die Teilverstaatlichung gebilligt worden.

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