45.000 Euro Strafe wegen unvollständiger Dienstleistungsrichtlinie.
Die EU-Kommission hat Österreich, Deutschland und Griechenland wegen unvollständiger Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie verklagt. Die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt wurde Ende 2006 verabschiedet und sollte bis Ende 2009 umgesetzt werden. Die drei Staaten sind dabei säumig. Wie die Kommission am Donnerstag in Brüssel mitteilte, wurde nun erstmals die im Lissabonner Vertrag neu geschaffene Regelung angewandt, beim EuGH bereits bei der Anrufung Zwangsgelder für die betroffenen Länder zu beantragen.
Die Strafen für Österreich liegen demnach bei 44.876,16 Euro, Deutschland muss 141.362,55 Euro bezahlen und Griechenland wird mit 51.200,10 Euro zur Kasse gebeten. Gegen die drei Staaten laufen bereits seit Anfang 2010 Vertragsverletzungsverfahren. Alle anderen 24 EU-Länder haben die Richtlinie vollständig umgesetzt. Die Strafgelder sind erst zu bezahlen, wenn der Gerichtshof das Urteil verkündet hat, nicht aber, wenn bis dahin der Verstoß behoben wurde.
Die Dienstleistungen haben einen Anteil von 70 Prozent an der europäischen Wirtschaft. Die Kommission beklagt, dass bei einer nicht erfolgten Umsetzung der entsprechenden Richtlinie Nachteile vor allem für kleine Unternehmen entstünden. Außerdem werde den Konsumenten der Zugang zu einem größeren und innovativeren und preisgünstigeren Zugang zu Produkten verwehrt. Die Brüsseler Behörde schätzt, dass eine vollständige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wirtschaftliche Vorteile zwischen 60 und 140 Mrd. Euro bringe, was einem potenziellen Wachstum von 0,5 bis 1,5 Prozent des EU-BIP entspricht.
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) hatte bereits vor zwei Jahren der Opposition vorgeworfen, durch die Blockade der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im eigenen Land nicht nur der eigenen Wirtschaft zu schaden, sondern auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU hervorzurufen.
38 bis 40 Prozent der österreichischen Exporte seien Warenausfuhren, der Rest Dienstleistungen, unterstrich der Wirtschaftsminister die Bedeutung der Richtlinie für das Exportland Österreich. Von 2000 bis 2008 hätten sich die Dienstleistungsexporte