AUA-Betriebsversammlung

Flugbetriebsübergang kostet 160 Mio. Euro

Teilen

Laut AUA-Pilotenvertretern: Abfindungen, Folgekosten und massiver Imageschaden.

Die österreichische Lufthansa-Tochter AUA (Austrian Airlines) muss für ihr Personalkostensparprogramm recht tief in die Tasche greifen: In der Betriebsversammlung der AUA-Bordcrews in Wien-Schwechat haben Montagvormittag AUA-Bordbetriebsratschef Karl Minhard und der Anwalt der Pilotenvertreter, Roland Gerlach, die Kosten des vom AUA-Vorstand betriebenen Übertrags des Flugbetriebs der "Austrian" auf Tyrolean mit 160 Mio. Euro beziffert.

Wie Teilnehmer berichteten, umfasst die genannte Summe Abfertigungen für ausscheidende AUA-Piloten, weitere Folgekosten und auch Erlöseinbußen. Dazu käme ein enormer Imageschaden.

Der Rechtsvertreter des Bordbetriebsrats riet den Piloten und Flugbegleiterinnen, in den nächsten Wochen und Monaten auf keine Unterschriftsangebote des Managements einzugehen und alle Fristen auszureizen.

Bei allen drei Möglichkeiten der Reaktion auf die umstrittene Auslagerung - Betriebsübergang mit anschließender juristischer Auseinandersetzung, Austritt über Sonderkündigungsrecht oder Widerspruch mit Verbleib im Dienstverhältnis der AUA AG - sind in den Augen des Juristen keine individuellen Unterschriften von AUA-Bord-Beschäftigten nötig. Überall ergäben sich die Rechtsfolgen durch Gesetz. Die Gewerkschaft und der Betriebsrat wollen rechtliche Schritte einleiten, das wurde heute bekräftigt. Einen Anlass für individuelle Klagen sieht die Pilotenvertretung dagegen nicht, heißt es aus der Betriebsversammlung.

Nach Meinung der Betriebsräte gilt für die AUA-Bordcrews trotz der KV-Kündigung durch den Vorstand der AUA-Kollektivvertrag auch über Ende Juni hinaus nach. Dagegen sieht der Vorstand die AUA-Piloten ab Sommer im "KV-freien" Raum.

Am vorigen Donnerstag hat der Aufsichtsrat den Vorstand zum Betriebsübergang ermächtigt, eingeleitet ist er noch nicht, hieß es heute von den Belegschaftsvertretern. Das habe das Management am Freitag gegenüber der Belegschaftsvertretung bestätigt. In dem Moment, in dem der Vorstand dies tatsächlich beschließe, würden die Fristen für die Mitarbeiter zu laufen beginnen.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.