Jetzt gehts um Meinls 100-Mio-Kaution

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Die Entscheidung, ob Julius Meinl V. die 100 Mio. Euro Kaution zurückbekommt, wird für Jänner erwartet, sagt Meinl-Bank-Vorstand Weinzierl.

ÖSTERREICH: Die Ermittlungen in der Causa Meinl scheinen stillzustehen. Oder tut sich etwas?
Peter Weinzierl: Im Jänner sollte die Entscheidung über die für Julius Meinl hinterlegte 100-Millionen-Kaution fallen. Wenn das so ausgeht, wie es unter normalen Umständen sein müsste – dass die Summe zurückgezahlt wird – ist das ein wesentlicher Schritt Richtung Einstellung des Verfahrens.
ÖSTERREICH: Sie haben den Antrag auf Rückzahlung Anfang Oktober eingebracht – ist es normal, dass die Entscheidung so lange dauert?
Weinzierl: In dieser Sache ist gar nichts normal. Es ist ja auch nicht normal, dass einem 100 Mio. Euro abgenommen werden.
ÖSTERREICH: Der Gutachter Havranek wurde im September abgesetzt. Einen neuen gibt es immer noch nicht...
Weinzierl: Es scheint sich die Meinung durchzusetzen, dass man gar keinen braucht. Es geht ja um die Klärung banaler Rechtsfragen, dazu braucht man – nicht einmal besonders qualifizierte – Juristen, keinen Sachverständigen.
ÖSTERREICH: Dann wären aber die 730.000 Euro Honorar aus Steuergeld für Havranek ein noch größerer Skandal.
Weinzierl: Ob er das wirklich kriegt, ist noch fraglich. Ich habe ja zwei Anzeigen gegen Havranek eingebracht: eine wegen Betrugs und eine wegen Bruchs des Amtsgeheimnisses. Auch die rund 300.000 Euro, die er schon kassiert hat, wären im Grunde rückforderbar.
ÖSTERREICH: Schadet die Sache dem Bankgeschäft noch?
Weinzierl: Wir haben stark abgespeckt, die jetzigen rund 90 Mitarbeiter sind ausgelastet. Damit wir wieder wachsen können, muss die Sache mit den 100 Millionen gelöst sein. Solange das nicht passiert, ist die Reaktion oft: ‚Irgendwas muss ja dran sein‘ – weil niemand glauben kann, dass es im Rechtsstaat Österreich eine solche Behördenwillkür gibt.
ÖSTERREICH: Wie sehen Sie die Klagen von MEL-Anlegern?
Weinzierl: Dieses Thema berührt mich mehr als das Strafverfahren. Wenn jemand kommt, der 4.000 Euro verloren hat, ist es verständlich, eine Brücke schlagen zu wollen zwischen Recht und Gerechtigkeit. Demnach denken sich manche Richter: Die 4.000 Euro tun Julius Meinl oder der Meinl Bank auch nicht weh. Das mag zwar gerecht ausschauen, rechtlich falsch sind die Urteile aber trotzdem.
ÖSTERREICH: Gilt das bei allen MEL-Klägern?
Weinzierl: Es gibt zwei Gruppen: Zum einen jene, die nie MEL-Papiere hätten kaufen dürfen, weil sie wirklich geglaubt haben, die eierlegende Wollmilchsau des Kapitalmarkts zu erwerben – mit höherem Return und mehr Sicherheit. Dann gibt es Leute, die sich auskennen und trotzdem klagen. Dass man denen bei Gericht nicht gleich auf Wiedersehen sagt, verstehe ich nicht.

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