Die Entscheidung, ob Julius Meinl V. die 100 Mio. Euro Kaution zurückbekommt, wird für Jänner erwartet, sagt Meinl-Bank-Vorstand Weinzierl.
ÖSTERREICH: Die Ermittlungen in der Causa Meinl scheinen
stillzustehen. Oder tut sich etwas?
Peter Weinzierl: Im Jänner
sollte die Entscheidung über die für Julius Meinl hinterlegte
100-Millionen-Kaution fallen. Wenn das so ausgeht, wie es unter normalen
Umständen sein müsste – dass die Summe zurückgezahlt wird – ist das ein
wesentlicher Schritt Richtung Einstellung des Verfahrens.
ÖSTERREICH:
Sie haben den Antrag auf Rückzahlung Anfang Oktober eingebracht – ist es
normal, dass die Entscheidung so lange dauert?
Weinzierl: In
dieser Sache ist gar nichts normal. Es ist ja auch nicht normal, dass einem
100 Mio. Euro abgenommen werden.
ÖSTERREICH: Der Gutachter
Havranek wurde im September abgesetzt. Einen neuen gibt es immer noch
nicht...
Weinzierl: Es scheint sich die Meinung durchzusetzen,
dass man gar keinen braucht. Es geht ja um die Klärung banaler Rechtsfragen,
dazu braucht man – nicht einmal besonders qualifizierte – Juristen, keinen
Sachverständigen.
ÖSTERREICH: Dann wären aber die
730.000 Euro Honorar aus Steuergeld für Havranek ein noch größerer Skandal.
Weinzierl:
Ob er das wirklich kriegt, ist noch fraglich. Ich habe ja zwei Anzeigen
gegen Havranek eingebracht: eine wegen Betrugs und eine wegen Bruchs des
Amtsgeheimnisses. Auch die rund 300.000 Euro, die er schon kassiert hat,
wären im Grunde rückforderbar.
ÖSTERREICH: Schadet
die Sache dem Bankgeschäft noch?
Weinzierl: Wir haben stark
abgespeckt, die jetzigen rund 90 Mitarbeiter sind ausgelastet. Damit wir
wieder wachsen können, muss die Sache mit den 100 Millionen gelöst sein.
Solange das nicht passiert, ist die Reaktion oft: ‚Irgendwas muss ja dran
sein‘ – weil niemand glauben kann, dass es im Rechtsstaat Österreich eine
solche Behördenwillkür gibt.
ÖSTERREICH: Wie sehen
Sie die Klagen von MEL-Anlegern?
Weinzierl: Dieses Thema berührt
mich mehr als das Strafverfahren. Wenn jemand kommt, der 4.000 Euro verloren
hat, ist es verständlich, eine Brücke schlagen zu wollen zwischen Recht und
Gerechtigkeit. Demnach denken sich manche Richter: Die 4.000 Euro tun Julius
Meinl oder der Meinl Bank auch nicht weh. Das mag zwar gerecht ausschauen,
rechtlich falsch sind die Urteile aber trotzdem.
ÖSTERREICH:
Gilt das bei allen MEL-Klägern?
Weinzierl: Es gibt zwei
Gruppen: Zum einen jene, die nie MEL-Papiere hätten kaufen dürfen, weil sie
wirklich geglaubt haben, die eierlegende Wollmilchsau des Kapitalmarkts zu
erwerben – mit höherem Return und mehr Sicherheit. Dann gibt es Leute, die
sich auskennen und trotzdem klagen. Dass man denen bei Gericht nicht gleich
auf Wiedersehen sagt, verstehe ich nicht.