Kritik an Verbot von Fremdwährungskrediten

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Der FMA-Vorstoß widerspreche dem Interesse der Kunden und überschreite einem Gutachten von Univ.-Prof. Nicolas Raschauer von der Uni Linz die Kompetenz der Aufsichtsbehörde.

Fachverbands-Obmann Wolfgang Göltl weist darauf hin, dass Fremdwährungsfinanzierung sowohl der Öffentlichen Hand als auch Unternehmern und Privatkunden "nachweisliche große finanzielle Vorteile" gebracht hätte.

Dem im Auftrag des Fachverbandes erstellten Gutachten zufolge wäre ein verbindliches Verbot, wenn überhaupt, nur mit einer gesetzlichen Regelung wie etwa einer Novelle des Bankwesengesetzes möglich. Aber auch gegen das "de facto"-Verbot über Mindeststandards oder Sorgfaltsmaßstäbe gibt es Bedenken.

"Dringende Empfehlung"

Die neuen Mindeststandards der FMA zu den Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten sollen wie berichtet noch im März mit Kundmachung in Kraft treten, wobei es sich allerdings nicht um einen Erlass, aber um eine "dringende Empfehlung" handeln wird. Neben dem Aus für endfällige Tilgungsträger sowie den Vorschriften für Fremdwährungs-Einkommen bzw. hohe Vermögen seien noch weitere Kriterien möglich, hatte es zuletzt geheißen.

"Aufsichtsbehördliche Mindeststandards" sind der Raschauer-Stellungnahme zufolge nur dann verfassungskonform, wenn man sie als "unverbindliche Leitlinien, Empfehlungen und dergleichen" interpretiert. Im Zweifel könnte man sie als "rechtlich unverbindliche Verhaltensempfehlungen" ansehen. Und: "Allenfalls könnte man von unverbindlichen Gesetzeskonkretisierungen sprechen, die auf der Website der Aufsicht kundzumachen sind." Nur auf diesem Weg wäre eine verfassungskonforme Vorgehensweise der FMA denkbar, heißt es.

Die Erlassung von Durchführungsverordnungen jedenfalls stehe ausgegliederten Rechtsträgern nicht zu. Allenfalls könnte hier an den Sorgfaltsmaßstab der Geschäftsleiter gedacht werden. Allerdings müsste hier die FMA im Anlassfall darlegen, warum ein Geschäftsleiter, dessen Institut weiterhin Fremdwährungskredite vergibt, gegen zentrale Verhaltensnormen des BWG (§39) verstoßen habe. Raschauer kommt hier zum Schluss, dass eine solche nachvollziebare Beweisführung nur erschwert möglich scheine.

35 Mrd. Euro vergeben

An Fremdwährungskrediten sind in Österreich derzeit rund 35 Mrd. Euro verliehen, vor allem an Häuslbauer. Bei den von gewerblichen Finanzdienstleistern vermittelten Krediten entfallen 60 % auf Fremdwährungskredite und davon wiederum fast 87 Prozent auf Private, geht aus einer zu Jahresbeginn präsentierten Studie hervor. Die Banken bieten (freiwillige) spesenfreie Konvertierung.

Die Neukreditvergabe ist laut Bankenangaben praktisch schon seit Herbst 2008 zum Erliegen gekommen. Für Häuslbauer wird es Kredite mit Tilgungsträger nicht mehr geben, heißt es aus den Banken. Ein Fremdwährungskredit sei kein Produkt für jedermann, aber auch nicht nur für Reiche, hieß aus der Finanzdienstleister-Branche.

Für die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer (AK) ist wichtig, dass es keine Zwangskonvertierungen und auch keinen Druck zum Umstieg gibt. Wechselwilligen Kunden solle ein Anreizpaket angeboten werden, damit sie spesengünstig und schonend umsteigen könnten, hieß es aus der AK. Einbezogen werden sollten darin auch eventuelle Probleme mit einem Tilgungsträger. Die AK spricht sich außerdem auch für die Einrichtung einer Clearingstelle aus.

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