Österreich: Google Street View vor Start

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Die Wetterprognose ist auch für den Internet-Suchmaschinenanbieter Google offenbar sehr wichtig. Für seinen Dienst Street View stehen die Autos mit den in 3 m Höhe montierten Kameras startbereit in der Garage und warten offenbar nur mehr auf Sonne, um auszurücken und Österreichs Straßenzüge abzufotografieren.

Wann Österreichs Straßen tatsächlich in einer 3D-Ansicht im Internet abrufbar sind, ist noch offen. Der Launch soll laut Medienberichten in den nächsten Wochen stattfinden. Von Google war bisher trotz mehrfacher Versuche dazu keine Stellungnahme zu erhalten.

Vor ziemlich genau einem Jahr - am 20. März 2009 - hat Google bei der Datenschutzkommission angesucht, ein Registrierungsverfahren einzuleiten, um auch von österreichischen Straßenzügen 3D-Aufnahmen über seinen Dienst Street View anzubieten. Ein vorabkontrolliertes Verfahren - hier muss zuerst die Genehmigung erteilt werden, bevor der Antragsteller mit seinem Vorhaben starten kann - sei nicht notwendig gewesen, so die Datenschutzkommission. Diese Vorabverfahren sind etwa bei neuen Videoüberwachungsanlagen an öffentlichen Plätzen notwendig.

Google jedenfalls konnte laut Datenschutzkommission parallel mit seinem Ansuchen damit beginnen, heimische Straßen zu fotografieren. Die Kommission habe lediglich verlangt, vor Beginn der Aufnahmen die Bevölkerung beispielsweise über Medien zu informieren. "Ob das wirklich gemacht wurde, können wir nicht sagen", hieß es bei der Kommission.

Wenig Handhabe besitzen offenbar die österreichischen Gemeinden: "Ich glaube nicht, dass man mit unserem vorhandenen Instrumentarium die Aufnahmen von Google Street View und anderen Anbietern (so kann man sich über den rumänischen Dienst norc.at beinahe ganz Tirol schon in 3D ansehen) verbieten kann", sagte ein Jurist der Gemeinde Wien. Weder gewerberechtlich noch über die Straßenverkehrsordnung habe man entsprechende Möglichkeiten. "Am ehesten geht das noch über den Datenschutz."

Google Street View reißt Datenschützer nicht gerade zu Begeisterungsstürmen hin. Der Leiter der ARGE Daten, Hans Zeger, weist vor allem auf Grundrechtsbedenken und den Anspruch des Bürgers auf Privatsphäre hin. Die Exekutive nimmt den Dienst hingegen gelassen. Es gebe bisher keine Fälle, in denen Kriminelle Tatorte über Street View ausspioniert haben, sagte Alexander Marakovits, Sprecher der Bundeskriminalamts (BK). Außerdem seien es keine zeitaktuellen Aufnahmen.

"Ich habe auch das Recht, nicht gefilmt und abgespeichert zu werden", so Zeger. Der Datenschützer betont, dass das Grundrecht auf Privatsphäre im ABGB enthalten ist. Die von der Datenschutzkommission erwähnte Vorankündigung und die Genehmigung für die Aufnahmen sind auch die wichtigsten Forderungen der ARGE Daten an Google. Zeger machte darauf aufmerksam, dass auch jeder kleine Gewerbetreibende für Filmaufnahmen eine Genehmigung einholen müsse. "Und was Google macht, ist auf jeden Fall gewerblich."

Außerdem übte Zeger heftige Kritik daran, dass die Kameras auf den Google-Autos in drei Metern Höhe filmen. "Zäune sind nicht so hoch", sagte der Datenschützer. Man könne normalerweise davon ausgehen, dass jemand mit seinem zwei Meter hohen Zaun über einen ausreichenden Schutz seiner Privatsphäre verfüge. Eine weitere Forderung der ARGE lautet daher: "Die Kameras, wenn, dann bestenfalls in Augenhöhe montiert", so Zeger. 1,5 bis maximal 1,8 m wären für die ARGE zulässig.

Drittens verlangen die Datenschützer die Anonymisierung personenbezogener Angaben sofort an Ort und Stelle, nicht erst in den USA. Laut Zeger werden die personenbezogenen Angaben in die Vereinigten Staaten geschickt und dort für eine bestimmte Zeit gespeichert sowie anonymisiert. Laut Google sei das ein halbes Jahr.

Außerdem reiche die Anonymisierung von Gesichtern und Autokennzeichen nicht aus. Es gebe viele auffällige Kennzeichen, zum Beispiel besondere T-Shirts, Hunde, Gebrechen, Aufschriften auf Autos oder Tätowierungen. Zeger berichtete von einem - von der ARGE nicht nachrecherchierten - Fall, bei dem die Ehefrau das Auto ihres untreuen Gemahls vor dem Haus seiner Freundin anhand der auffälligen Radkappen erkannte.

Der Datenschützer lässt eine der klassischen Verantwortungen von Google nicht gelten: "Google sagt: 'Wenn sich einer beschwert, löschen wir's eh'. Da verkehrt sich das Grundrecht auf Privatsphäre ja ins Gegenteil."

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