Prozessplan in Causa Meinl festgelegt

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Die erste Verhandlung in der Meinl-Causa um die umstrittenen Rückkäufe von Zertifikaten vom Sommer 2007 der Meinl European Land (jetzt Atrium European Real State) ist am 14. Juli am Handelsgericht Wien abgehalten worden. Dabei wurde der Prozessplan festgelegt. Erste Einvernahmen seien für den 26. November vorgesehen, teilte der Sprecher des Handelsgerichts, Heinz-Peter Schinzel, auf APA-Anfrage mit. Weitere Details gab er nicht bekannt.

Der Prozessfinanzierer von AdvoFin wirft der Meinl Bank vor, dass die Hauptversammlung vom 23. August 2007 und damit der rückwirkende Beschluss der Rückkäufe ungültig gewesen seien. Zwischen April und August 2007 wurden laut Medienberichten über den MEL-Market-Maker Meinl Bank insgesamt 88,8 Millionen MEL-Zertifikate auf Rechnung der Immobiliengesellschaft zurückgekauft, wofür 1,8 Mrd. Euro der MEL eingesetzt wurden. Erst Ende Juli 2007 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass MEL plane, eigene Papiere vom Markt zurückzukaufen. Dazu wurde eine Hauptversammlung für 23. August angesetzt.

Dass die Rückkäufe zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend abgeschlossen waren, wurde laut diesen Berichten verschwiegen. Die Anleger seien durch die Rückkäufe in ihrem Vermögen geschädigt worden, so der Vorwurf. Die Meinl Bank und Julius Meinl haben alle Vorwürfe strikt zurückgewiesen.

In dem Verfahren ist auch die Osterreichische Kontrollbank (OeKB) involviert: Die MEL-Papiere sind Zertifikate auf Aktien: die Aktien werden von der OeKB gehalten. Sie soll auch der größte Aktionär sein. Ende Juni erklärte der Prozessfinanzierer, dass die Kontrollbank weder bei der Hauptversammlung anwesend gewesen sei noch eine Vollmacht erteilt habe. Weil die OeKB von AdvoFin als Treuhänder gesehen wird, wurde neben der Meinl Bank auch die Kontrollbank geklagt. Gegen Julius Meinl V. wird wegen des Verdachts auf Untreue im Zusammenhang mit der MEL ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung.

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