Richter fordert US-Aussage zu UBS-Beschlagnahmung

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Im US-Steuerprozess gegen die UBS muss die US-Regierung bekanntgeben, ob sie falls nötig die US-Geschäfte der Schweizer Großbank beschlagnahmen würde. Bezirksrichter Alan Gold, der in dem Fall einer Anhörung am 13. Juli vorsitzen soll, verlangte am 8. Juli vom US-Justizministerium eine Antwort bis 12. Juli um 18 Uhr MESZ.

Die UBS bekräftigte unterdessen in einem Schreiben an das Gericht in Miami, ihr drohten Sanktionen in der Schweiz, sollte sie die Daten von 52.000 amerikanischen Kunden preisgeben. Die Behauptung der US-Steuerbehörde IRS, die Bank habe deswegen keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten, seien falsch.

Richter Gold erklärte, möglicherweise müsse das Gericht Geschäftsteile der UBS in den USA beschlagnahmen oder unter Zwangsverwaltung stellen, falls sich die Bank weiter weigert, die Daten von 52.000 Amerikanern herauszugeben, oder von der Schweizer Regierung an der Herausgabe der Daten gehindert werde.

Daten von 52.000 Amerikanern

Die Regierung in Bern wird der Großbank UBS zum Schutz des Bankgeheimnisses verbieten, Kundendaten weiterzugeben, falls sie in dem am 13. Juli beginnenden Steuerprozess in Miami dazu verurteilt wird. Das US-Justizministerium und die Steuerbehörde IRS verlangen von der Schweizer Bank die Herausgabe der Daten von 52.000 Amerikanern, die sie der Steuerhinterziehung unter Beihilfe der UBS verdächtigen. Insgesamt soll es nach US-Angaben um fast 15 Mrd. Dollar (10,79 Mrd. Euro) in der Schweiz versteckte Vermögen gehen.

Die Schweizer Regierung ließ erkennen, dass sie bereit ist, UBS aus der Schusslinie zu nehmen und notfalls auch einen zwischenstaatlichen Konflikt mit den USA zu riskieren. Falls nötig werde die Regierung die effektive Kontrolle über die fraglichen Daten bei UBS übernehmen, hieß es in einer diplomatischen Note der Schweiz an das Gericht, als deren eigentliche Adressaten wohl das amerikanische Justizministerium und der IRS gesehen werden müssen. Allerdings haben die Schweizer die Hoffnung auf eine außergerichtliche Lösung noch nicht aufgegeben.

IRS versteht Bankgeheimnis falsch

UBS schrieb, die IRS verstehe das Schweizer Bankgeheimnis völlig falsch, wenn man behaupte, weil die UBS bereits 250 Kundendaten überstellt habe und dafür nicht durch die Schweizer Behörden eingeklagt worden sei, könne die Bank auch mehr Daten freigeben. Bei den Kundendaten, die die UBS in einem Vergleich mit saftiger 780 Mio. Dollar-Busse im Frühjahr überstellt hatte, handle es sich um Informationen, die aus amerikanischen Transaktionen hervorgegangen seien. Das Schweizer Bankgeheimnis dehne sich nicht auf Kontoinformationen aus, die im Ausland archiviert würden. Deshalb habe man diese Daten überreichen können, argumentiert die Bank. Im Fall der nun geforderten Informationen seien die Bedingungen für eine Übergabe jedoch nicht gegeben.

Die Bank machte zudem erneut geltend, dass 99 Prozent der Konten, über die der IRS Auskunft will, nur Bargeld und keine Wertpapiere enthielten. In diesem Fall müssten die Kunden laut dem "Qualified Intermediary Agreement" - einem Abkommen, dass die UBS 2001 mit der Steuerbehörde unterzeichnete - nicht dringend ein Steuerformular einreichen.

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