Schweiz will UBS Herausgabe von Daten verbieten

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Die Schweizer Regierung will der Großbank UBS die Herausgabe von Kundendaten untersagen, falls sie in einem am Montag in den USA beginnenden Prozess dazu verurteilt werden sollte. Die Schweiz habe am Dienstag in einer Stellungnahme für das Gericht in Miami bekräftigt, dass Schweizer Recht eine Herausgabe der Kundendaten verbietet, teilte das Justizministerium (EJPD) in Bern mit.

Die notwendigen Maßnahmen zur Durchsetzung des Schweizer Rechts, also insbesondere des Bankgeheimnisses, seien vorbereitet. "Falls es die Umstände erfordern, wird das EJPD eine entsprechende Verfügung erlassen. Die Verfügung verbietet der UBS ausdrücklich eine Herausgabe der Kundendaten", hieß es in der Mitteilung weiter.

US-Richter Alan Gold, der am Montag das Verfahren der US-Steuerbehörde IRS gegen UBS eröffnen wird, hat kein Gehör für einen letzten Antrag der Schweizer Seite. Er lehnte das Gesuch ab, wonach der IRS offenlegen müsse, wie viele Kundendaten er bereits erhalten habe. Die UBS wollte damit aufzeigen, dass der Steuerbehörde andere Wege zur weitreichenden Datenbeschaffung offen stünden als allein durch das angestrebte "John Doe Summons"-Verfahren, das es auf 52.000 Kontodaten abgesehen hat.

Das vom IRS vorgebrachte Argument eines Präzedenzfalls von 1981 hat nun aber beim Richter des Bezirksgerichts Miami verfangen. Damals entschied ein Appellationsgericht, dass nicht auf das weitreichende Summons-Verfahren verzichtet werden könne, nur weil einige Daten bereits ausgehändigt worden seien.

Die UBS argumentierte, der IRS könne durch freiwillige Meldungen der US-Kunden an die Daten kommen. Das überzeuge ihn nicht, schreibt Richter Gold. Dies sei in seinen Augen kein "alternativer Weg" für den IRS, "rasch und umfassend" die gesuchten Informationen zu erhalten.

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