Startschuss für Doppelbesteuerungsabkommen

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Die Regierung hat am 30. Juni den Startschuss für bilaterale Verhandlungen im Zuge der Lockerung des österreichischen Bankgeheimnisses für Ausländer gegeben. Der Ministerrat segnete die Verhandlungsvollmacht für sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg, Deutschland, Israel, Großbritannien, Belgien, Frankreich und Russland ab.

Damit würde Österreich OECD-Standards erfüllen und den Informationsaustausch verbessern, das Bankgeheimnis bleibe erhalten, sagte Finanzminister Josef Pröll (V) einmal mehr. Damit wird Österreich auch von der "grauen Liste" der Steueroasen kommen.

Hintergrund der Maßnahme, gegen die sich Österreich (so wie auch Luxemburg und die Schweiz) lange gewehrt hat, ist der Druck der OECD und und vor allem Deutschlands. Österreich wird nun von seiner bisherigen Praxis abgehen, in Steuerangelegenheiten Bankinformationen an andere Staaten nur dann weiterzugeben, wenn in dem anderen Staat ein finanzrechtliches oder gerichtliches Strafverfahren eingeleitet wurde. Das Bankgeheimnis darf damit nicht mehr vorgeschoben werden, wenn ausländische Behörden Auskunft verlangen.

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