VKI klagt für 2.200 AWD-Kunden

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Der AWD gibt für die Ansprüche von rund 2.200 Anlegern, die sich der Sammelklagen-Aktion des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) angeschlossen haben, keinen Verjährungsverzicht ab, teilte der VKI am 11. Jänner mit. Daher werde VKI-Anwalt Alexander Klauser die restlichen Klagen Ende Jänner einbringen.

Zwei Teilklagen im Namen von 123 bzw. 145 Anlegern hat der VKI schon eingebracht - die erste hat das Handelsgericht (HG) Wien im November für zulässig erklärt. Die Konsumentenschützer werfen AWD vor, seine Kunden beim Verkauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien systematisch fehlberaten zu haben, was der Finanzdienstleister bestreitet.

"Der AWD will keinen Vergleich und er will auch keine ökonomische gerichtliche Klärung des Vorwurfs", bekräftigte VKI-Chefjurist Peter Kolba per Aussendung. Der VKI hatte vom AWD verlangt, bei den Anlegern, deren Ansprüche noch nicht bei Gericht eingebracht wurden, auf die Verjährung zu verzichten. Ein entsprechendes Ultimatum lief am 10. Jänner ab. Der Finanzdienstleister wollte alle Fälle einzeln klären, weil die Ansprüche aus seiner Sicht nicht ident sind. Der VKI habe allerdings stets alle Angebote zur Prüfung abgelehnt, wie der AWD in einer Mitteilung am 11. Jänner erneut betonte.

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