Vorsicht mit riskanten "Tweets"
In Chicago in den USA steht derzeit eine Nutzerin des Kurznachrichtendienstes vor Gericht. Sie hatte per "Tweet" - so heißen die Einträge bei Twitter - ihre Hausverwaltung angegriffen. Wer möchte, dass seine Einträge nur einen überschaubaren Kreis von Nutzern erreichen, muss die Einstellungen seines Profils ändern: "Ich kann festlegen: Meine Tweets sind nur für meine Follower sichtbar", erläutert Ulbricht. Dann sind sie nach Worten von Jürgen Kuri von der in Hannover erscheinenden Computerzeitschrift "c't" auch über Suchmaschinen nicht auffindbar.
Aber selbst wenn die eigenen Einträge nur an die Follower gehen, verkneift sich der Nutzer bestimmte Äußerungen besser - oder überlegt sich zumindest genau, wie er sie formuliert. Wer in Deutschland wie die Nutzerin aus Chicago etwas Kritisches über Dritte twittern will, muss zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung unterscheiden.
"Ich darf schreiben: "Die Burger von Schnellrestaurant X schmecken mir nicht." Das ist eine Meinungsäußerung", erklärt Ulbricht. Riskant für Twitterer ebenso wie für alle anderen, die im Netz etwas veröffentlichen, wäre es dagegen, ungeschützt zu behaupten, in den Burgern seien Insekten: "Wer Tatsachen behauptet, vor allem wenn sie geschäftsschädigend sind, muss sie auch beweisen können."
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