Anwalt Guido Held forderte namens der CSI Hypo des Finanzministeriums U-Haft für Hypo-Banker. Die Staatsanwaltschaft ärgert das.
Mit der Aufklärung des Affären-Dickichts rund um die im Dezember notverstaatlichte Hypo Group Alpe Adria sind derzeit mehrere Ermittlungsteams beschäftigt. Zum einen die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die von der „SoKo Hypo“ der Kriminalpolizei unterstützt wird. Dann gibt es die vom Finanzministerium eingesetzte „CSI Hypo“, die sämtliche Vorgänge in der Kärntner Bank akribisch durchleuchtet. Zwischen den beiden gibt es aktuell ein ziemliches Gerangel.
„Konterkariert Zweck“
Anlass: Der juristische Leiter der CSI Hypo, Anwalt Guido Held, hatte im Standard U-Haft für einige Hypo-Verantwortliche gefordert. Sein Team habe 31 Anzeigen eingebracht, der Bank seien 100 Mio. Euro entzogen worden. Die Staatsanwaltschaft ist über diese Aussagen gar nicht amüsiert. „Wir reagieren nicht auf Zuruf. Außerdem kündigt man Haftmaßnahmen nicht medial an – das konterkariert den Zweck“, so Helmut Jamnig, Sprecher der Klagenfurter Staatsanwaltschaft, zu ÖSTERREICH.
Doppelrolle
Anwalt Held war der Staatsanwaltschaft auch gar nicht als Mitarbeiter der CSI Hypo bekannt. Er trat bisher als Anwalt der Hypo auf, die sich dem Verfahren ja als Privatbeteiligte angeschlossen hat. Die Doppelrolle stößt dem Staatsanwalt seltsam auf: Held habe als Hypo-Anwalt Aufforderungen an die Bank zur Erteilung von Auskünften oder Herausgabe von Unterlagen in 21 Fällen beeinsprucht – was das Verfahren nicht beschleunige.
Und jetzt fordere ebendieser Maßnahmen von der Staatsanwaltschaft ein. „Auf den bankinternen Report zu Betrugsverdachtsfällen warten wir seit Monaten“, so Jamnig. Einen von Held angekündigten Klein-Lkw mit Akten hat er „noch nicht gesichtet“.