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Generali erhält Strafe wegen Umgangs mit Kfz-Schäden

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Behörde stellte unlautere Praktiken fest.

Die Kartellbehörde hat gegen die italienischen Versicherungsgesellschaften UnipolSai Assicurazioni und Generali Italia Geldbußen verhängt, weil sie im Umgang mit Kfz-Haftpflichtschäden eine unlautere Geschäftspraxis angewandt haben, die gegen das Verbraucherschutzgesetz verstößt. Das Strafmaß beträgt jeweils 5 Mio. Euro, teilte die Kartellbehörde am Dienstag mit. Das ist der höchstzulässige Betrag.

Die Versicherungen sollen ihren Kunden den Zugang zu den Antragsunterlagen erschwert und relevante Informationen über die Höhe der Rückerstattung ausgelassen haben. Die Kartellbehörde beklagte "irreführendes und aggressives Verhalten" seitens der Unternehmen. Sie hätten ein "verzögerndes, behinderndes und ungerechtfertigtes Verweigerungsverhalten in Bezug auf die Ausübung des Rechts des Geschädigten auf Einsicht in die Schadensakte" an den Tag gelegt. UnipolSai und Generali sollen zudem auf zahlreiche Anträge auf Akteneinsicht mit Verspätung geantwortet haben.

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