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"Bounty"-Form genießt keinen Markenschutz

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Die Form eines Schokoriegels kann in der Europäischen Union kein Markenzeichen sein, wenn sie "nicht erheblich von den Normen oder Gepflogenheiten der fraglichen Branche abweicht". Dies hat das Gericht erster Instanz des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg entschieden. Es wies damit eine Klage der Firma Mars ab, die die Form des "Bounty"-Riegels als Marke geschützt wissen wollte.

In dem Rechtsstreit ging es nicht um den Namen des Produkts, sondern um die Frage, ob bereits die Form des Schokoriegels eine Marke sei. Dies kann nach EU-Recht durchaus der Fall sein, wenn die Form deutlich von üblichen Formen abweicht und wenn die Form "Unterscheidungskraft" besitze. Die EU-Richter verneinten das jedoch (Rechtssache T-28/08). Die "unterscheidungskräftigen Merkmale" des Riegels - abgerundete Enden sowie drei Winkel auf der Oberseite - unterschieden sich "nicht hinreichend von anderen Formen, die allgemein für Schokoladenriegel verwendet werden".

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