Entgeltliche Einschaltung

Ottakringer-Fusion: IVA will mehr für Brau-Anleger

Teilen

Mit dem qualifizierten Minderheitsaktionär Brau-Union/Heineken haben sich die Ottakringer Bierbrauer eine Woche vor der Hauptversammlung gütlich auf Trennung geeinigt. Mit streitbaren Anlegervertretern aus Wien haben sich die Ottakringer-Eigentümer um die Familien Wenckheim und Menz am Montag (21.9.) bei der Fusions-Hauptversammlung in Ottakring weiter auseinanderzusetzen.

Der Anlegerschützer Wilhelm Rasinger (IVA) will den Streit um ein angemessenes Austauschverhältnis für die Bier/Wasser-Fusion (Ottakringer/Vöslauer) mittlerweile dazu nutzen, höchstgerichtlich einen kleinanlegerfeindlichen Passus auszuhebeln. Bisher können Aktionäre, denen bei einer Fusion ein Umtauschverhältnis oder Abfindungsbetrag nicht passt, nur dann ein ihrer Ansicht nach nachteiliges Bewertungsverhältnis gerichtlich überprüfen lassen, wenn sie zumindest ein Prozent der Aktien oder Titel für Nominale 70.000 Euro halten.

Bei Ottakringer wären das rund 10.000 Aktien, sagte Rasinger zu Mittag vor der HV zur APA. Er bestätigte einen Bericht im "WirtschaftsBlatt", wonach er in Ottakringer einen Präzedenzfall für die Verfassungsrichter schaffen will.

In anderen Ländern gebe es keine solchen Schwellen, vor allem auch im benachbarten Deutschland nicht. Weil es zur Zeit wenige Fusionen von Börsenfirmen gebe, sei Ottakringer ein "spektakulärer Anlass", das auch in Österreich zu beseitigen, meinte er im Vorfeld des Aktionärstreffens.

Hereinfusionierung von Vöslauer

In einer außerordentlichen Hauptversammlung der börsenotierten Ottakringer Brauerei am Montag Nachmittag soll die Hereinfusionierung der Mineralwasserfirma Vöslauer beschlossen werden. Rasinger als Chef des Interessensverbandes für Anleger (IVA) kritisiert seit Wochen eine Überbewertung der Wassersparte im Austauschverhältnis. Zu Mittag sprach er von einer zumindest "sehr subjektiven, einseitigen" Bewertung.

Deshalb wird Rasinger namens der Ottakringer-Streubesitzaktionäre eine "Ausgleichszahlung" von 10 Euro je Aktie beantragen, wie er am Montag Mittag bekannt gab.

Einen Antrag auf Überprüfung des Austauschverhältnisses wird er in der heutigen HV selber nicht einbringen. Wohl wird er aber im Anschluss bei den zuständigen Gerichten eine Überprüfung beantragen. Er hat dafür einen Monat Zeit.

Sobald wie zu erwarten das Gericht in erster Instanz die Causa abweist, will Rasinger das weitere Procedere in Gang setzen, sich wegen Verletzung der Gleichbehandlungsgrundsätze an die Verfassungsrichter wenden. Zuversicht für eine generelle Lösung schöpft er aus zwei früheren Befassungen der Richter im Fall von Jenbacher und Schindler im Zusammenhang mit strittigen Passagen im Spaltungsgesetz.

Die Ottakringer-Stammaktie notierte zuletzt (15.9.) zu 97,48 Euro, die Vorzugsaktie (18.9.) bei 51 Euro.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.