Neuer Chef für die AUA im Anflug

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Löst Ex-Swiss-Mann Vorstandsduo ab? Poker um Russland-Landerechte geht inzwischen weiter.

Bei der AUA bleibt es turbulent. Das amtierende Vorstandsduo Peter Malanik und Andreas Bierwirth hat angesichts der strengen Sanierungsvorgabe alles andere als einen ruhigen Job – und jetzt kochen Gerüchte um ihre bevorstehende Ablöse erneut hoch.

Als möglicher Nachfolger wird Elton D’Souza gehandelt. Der ehemalige Swiss-Manager ist seit Jahresbeginn bei der AUA an Bord – als Leiter der Bereiche Netzwerk- und Preismanagement. Noch vor dem Sommer solle der 50-jährige D’Souza, der die indische und portugiesische Staatsbürgerschaft besitzt, als neuer AUA-Boss eingesetzt werden, berichtet die Presse.

AUA-Sprecher Martin Hehemann weist die Spekulationen gegenüber ÖSTERREICH entschieden zurück. Fakt ist, dass Lufthansa-Boss Mayrhuber wiederholt öffentlich erklärt hat, er sehe aktuell keinen Veränderungsbedarf im AUA-Management und sei zufrieden mit dem Sanierungskurs von Malanik und Bierwirth.

"Erstklassiger Fachmann"
Fakt ist auch, dass D’Souza als „erstklassiger Fachmann“ für die Umsetzung der neuen AUA-Strategie nach Wien geholt wurde – und zwar von Andreas Bierwirth. Wichtiger Teil des künftigen AUA-Kurses ist aggressiveres Auftreten gegenüber Billigfliegern; hier war D’Souza in Zürich für die Swiss, die auch zur Lufthansa-Familie gehört, sehr erfolgreich. Dass D’Souza aber bald an die AUA-Spitze wechselt, sei unwahrscheinlich, heißt es aus Konzernkreisen zu ÖSTERREICH.

Russland-Problem
Neben den Personalia geht es auch hinsichtlich der Russland-Verkehrsrechte für die AUA hoch her. Gibt es bis zu dem am 1. Februar auslaufenden Ultimatum keine Einigung mit Moskau, dürfte die AUA ihre sechs Russland-Destinationen nicht mehr anfliegen. Wie berichtet, stellen die Russen die bestehenden Verträge nach dem Lufthansa-Deal infrage, weil die AUA keine österreichische Airline mehr sei. Nächste Woche gibt es einen Gesprächstermin. Es wird damit gerechnet, dass sich die Verhandlungen hinziehen und die Übergangsfrist über den 1. Februar hinaus verlängert wird

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