Nach 15 Jahren

Verfahren gegen Julius Meinl eingestellt

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Die Staatsanwaltschaft Wien stellt die Ermittlungsverfahren rund um die Meinl European Land (MEL) ein. Mehr als 15 Jahre hat sich die Justiz mit dem Fall beschäftigt. 

Das Verfahren gegen Julius Meinl und Peter Weinzierl wurde eingestellt, berichtete die Presse am Dienstagabend. Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen Weinzierl und den Ex-Chef und späteren Aufsichtsratsvorsitzenden der einstigen Meinl Bank, Julius Lindbergh Meinl V. sowie andere eingestellt. Damit sind keine Verfahren mit Mel-Zusammenhang bei der Staatsanwaltschaft Wien mehr anhängig. 

Verdacht lautete auf Anlegerbetrug - seit Finanzkrise ermittelt

Es gab den Verdacht des schweren gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil zahlreicher Anleger, die zwischen März 2005 und Juli 2007 in Zertifikate der Meinl European Land (Mel) investierten.

Während der Finanzkrise 2008 war der Kurs der Mel-Papiere abgerutscht. Seitdem ermittelte die Staatsanwaltschaft in der Causa.

"Vorsatz letztlich nicht nachweisbar" 

„Die Einstellung erfolgte, weil ein Vorsatz auf Schädigung der Investoren am Vermögen und auf eine unrechtmäßige Bereicherung letztlich nicht nachweisbar war“, zitiert die Presse eine Aussendung der Staatsanwaltschaft Wien am Dienstagnachmittag. „Auf Grundlage der Ergebnisse umfangreicher Ermittlungen konnte der Nachweis eines solchen Vorsatzes nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Wahrscheinlichkeit erbracht werden.“

Da „nicht widerlegbar war, dass die Beschuldigten selbst lange daran glaubten, dass das Geschäftsmodell der Mel ein gutes und nachhaltig erfolgversprechendes“ und daher auch für die Anleger finanziell von Vorteil wäre. 

Rückkäufe von MEL-Zertifikaten für 1,8 Milliarden Euro

Im zweiten Fall hatte die Sta wegen des Verdachts auf Untreue im Zusammenhang mit Rückkäufen von MEL-Zertifikaten für 1,8 Mrd. Euro im Jahr 2007 ermittelt. Dieses Verfahren sei aus Beweisgründen einstellt worden. "Nach den vorliegenden Ermittlungsergebnissen konnten die Direktoren der MEL aufgrund der für sie anwendbaren Bestimmungen der in Jersey geltenden Rechtslage davon ausgehen, zur Durchführung derartiger Käufe befugt zu sein", schreibt die Sta.

Es sei daher im Zweifel nicht nachweisbar, dass die Beschuldigten den Vorsatz hatten, ihre Befugnisse "wissentlich zu missbrauchen und es ernstlich für möglich hielten und sich damit abfanden, die MEL dadurch am Vermögen zu schädigen".

Mammutermittlung ad acta gelegt 

Damit legt das Gericht eine Mammutermittlung  ad acta. 9563 Ordnungsnummern umfasst der Ermittlungsakt in dieser Causa. „Neben Rechtshilfeersuchen nach Liechtenstein und in die Schweiz wurden insgesamt sechs Gutachten aus dem Bereich Bank- und Börsenwesen beziehungsweise von Buchsachverständigen eingeholt“, berichtete die Staatsanwaltschaft. „Insgesamt waren 40 Terabyte an Daten aufzuarbeiten, dies entspricht einer Zahl von rund 44 Millionen Büchern mit je 250 Seiten.“

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