Deutsche Verleger kündigen Manteltarifvertrag

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Die deutschen Zeitschriftenverleger haben die Konsequenz aus der Finanzkrise gezogen und den Manteltarifvertrag (Kollektivvertrag) für Zeitschriftenredakteure zum Jahresende gekündigt. Die Verleger wollen unter anderem das zusätzliche Urlaubsgeld, die Tarif-Arbeitszeit und die Kündigungsfristen überprüfen.

Der Vertrag gilt seit 1998 für Magazinjournalisten, die Aufkündigung stieß vor allem beim Deutschen Journalisten-Verband (DJV) auf Kritik. Dieser betonte, die Verleger wollten offenbar "hohe journalistische Qualität zu niedrigeren Konditionen".

Die Zeitschriftenverleger argumentieren den Schritt mit der Konjunkturkrise. Angesichts von Anzeigeneinbrüchen von bis zu 40 Prozent müsse es spürbare Einschnitte bei Zusatzleistungen geben. Die Landesverbände des Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben daher die Kündigung des Manteltarifvertrags beschlossen.

Der DJV verwies indes auf den im März zwischen Journalistenverband, Zeitschriftenverlegern und der Gewerkschaft ver.di geschlossenen Vertrag zur Beschäftigungssicherung. Demnach können Verlage in wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Tarifverträgen befristet abweichen. Davon wurde nach DJV-Informationen noch nie Gebrauch gemacht. Der VDZ wolle nun "nach dem Rasenmäherprinzip tarifliche Standards kürzen", kritisierte der Bundesvorsitzende Michael Konken.

In Österreich hat in der Vorwoche mit dem "WirtschaftsBlatt" eine Tageszeitung angekündigt, den großen Teil der journalistischen Mitarbeiter in die sogenannte "WirtschaftsBlatt" Agentur GmbH und damit in einen anderen Kollektivvertrag auszulagern.

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