Journalisten Abhören in den Niederlanden verboten

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Der niederländische Geheimdienst AIVD muss bis auf weiteres eine Lauschaktion gegen Journalisten einstellen, die über fehlerhafte Analysen des Dienstes im Vorfeld des Irak-Krieges berichtet haben. Das entschied ein Gericht in Amsterdam.

Die Redaktion der auflagenstärksten niederländischen Zeitung "De Telegraaf" konnte mit ihrer Klage jedoch kein generelles Verbot des Abhörens von Journalisten durchsetzen. Das Gericht machte es zur Auflage, dass sie eine Beschwerde bei der Kommission zur Beaufsichtigung der Geheimdienste einreicht. Diese soll das letzte Wort darüber haben, ob die Abhöraktion rechtens war oder nicht.

"De Telegraaf" hatte im März unter Berufung auf dem Blatt vorliegende Papiere des AIVD berichtet, der konservative Ministerpräsident Jan-Peter Balkenende habe 2003 die militärische Beteiligung der Niederlande am Irak-Krieg auf der Basis falscher Geheimdienst-Angaben durchgesetzt.

Der AIVD hatte laut dem Bericht angebliche Erkenntnisse über irakische Massenvernichtungswaffen ungeprüft aus fremden Quellen "kopiert". Auf der Suche nach einem Leck in den eigenen Reihen hatte sich der Dienst das Abhören von "Telegraaf"-Journalisten vom Innenministerium genehmigen lassen. Bald darauf war eine Geheimdienst-Mitarbeiterin festgenommen worden, von der die Informationen stammen sollen.

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