"ZiB" verletzte laut BKS Objektivitätsgebot

Teilen

Der ORF hat in einem "Zeit im Bild"-Beitrag über das Frauenbild der FPÖ gegen das Objektivitätsgebot verstoßen: Das entschied der Bundeskommunikationssenat (BKS). In dem Beitrag war nach Ansicht des BKS ein unzulässiger Zusammenhang zwischen dem Frauenbild der Freiheitlichen und den Inhalten einer rechtsradikalen Website hergestellt worden.

Die Entscheidung des Senates muss in der "Zeit im Bild" verlesen werden. Die Beschwerde war von der FPÖ wegen eines am 7. Oktober des Vorjahres ausgestrahlten Beitrages eingebracht worden, in dem es um das Thema "Frauen in der Politik" ging.

Dabei wurden frauenfeindliche Positionen von einer rechtsradikalen Website zitiert und davon auf ein Statement der freiheitlichen Abgeordneten Anneliese Kitzmüller übergeleitet. Für den BKS wurde durch die Art der Überleitung eine unzulässige Nähe Kitzmüllers zu der Website hergestellt.

Wie in der "ZiB" nun verlesen werden muss, befindet der Senat, dass "durch die Herstellung eines inhaltlichen Zusammenhangs" zwischen dem Frauenbild der FPÖ und Äußerungen auf einer Website einer nicht der Partei zuzurechnenden "Internetplattform" gegen das Objektivitätsgebot verstoßen worden sei.

In einem anderen Entscheid hat der BKS festgestellt, dass der ORF am 23. November des Vorjahres mehr Werbung ausgestrahlt hat als gesetzlich erlaubt ist. Der BKS wies dabei den Einwand des ORF zurück, wonach zur Berechnung der Werbezeit ein "Sendetag" herangezogen werde, der von 3.00 Uhr bis 2.59 Uhr des nächsten Tages dauere. Nach dieser Berechnung sei die Werbezeit nicht überschritten worden. Der BKS wies dies zurück und bekräftigte, dass Kalendertage zugrunde gelegt würden. Die Entscheidung muss auf ORF 1 verlesen werden.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.