Die Mediengruppe ÖSTERREICH hat mit ihrer Klage gegen die Republik auf Presseförderung für ihre Kaufzeitung ÖSTERREICH erstinstanzlich Erfolg gehabt.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien entschied, dass die Gratiszeitung "oe24" nicht der Tageszeitung "Österreich" zuzurechnen sei und letztere somit die Förderrichtlinien erfülle. Der Streitwert beträgt mehr als eine Milion Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Mediengruppe ÖSTERREICH klagte die Republik wegen der Entscheidung der Medienbehörde KommAustria, "Österreich" keine Presseförderung für das Jahr 2020 auszuschütten - auch ein Antrag für 2021 wurde abgelehnt. Die Behörde hat ÖSTERREICH die Presseförderung wegen der Gratiszeitung oe24 verweigert.
ÖSTERREICH argumentierte dagegen, dass es sich bei den beiden Zeitungen um eigenständige journalistische Produkte handle, die von unterschiedlichen Gesellschaften betrieben werden. Auch weise "Österreich" weit mehr Inhalte als "oe24" auf.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen gab nun der Mediengruppe ÖSTERREICH Recht. Zwar erfülle die Gratiszeitung "oe24" die Förderrichtlinien nicht, doch sei sie "Österreich" auch nicht zuzurechnen. Eine Zurechnung habe nur dann zu erfolgen, wenn eine förderwerbende Zeitung keine selbstständige Zeitung nach § 2 Abs. 7 des Presseförderungsgesetzes sei, um Doppelförderung zu vermeiden. Da für oe24 kein Antrag gestellt wurde, erfolgte auch keine Zurechnung.
Eine Berufung gegen das Urteil ist am Oberlandesgericht Wien möglich. Dass dies auch erfolgt, sei "wahrscheinlich", wie der leitende Prokuraturanwalt Martin Windisch der APA sagte.
"Sieg auf ganzer Linie"
ÖSTERREICH-Herausgeber Wolfgang Fellner zeigte sich im Gespräch mit der APA erfreut über das Urteil und sah einen "Sieg auf ganzer Linie". Es sei von Beginn an klar gewesen, dass die Entscheidung der KommAustria rechtswidrig gewesen sei. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts würde nun einem "Skandal" gleichkommen, der lediglich die Förderungsauszahlung verzögere.
Abseits der Republik werden auch vier der insgesamt sieben Mitglieder der Presseförderungskommission persönlich auf Feststellung über 31.000 Euro geklagt. Diese haben zu Unrecht empfohlen, ÖSTERREICH nicht zu fördern. Brisant: Zwei der Kommissionsmitglieder werden vom Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) nominiert . "Das ist ein Systemfehler, weil sie parteiisch sind", so der ÖSTERREICH-Herausgeber. ÖSTERREICH ist nicht Mitglied des VÖZ.
Fellner überlegt nun, ob die Klage gegen die vier Kommissionsmitglieder weitergeführt wird. "Wenn sie bereit sind, anzuerkennen, dass sie falsch entschieden haben, dann bin ich bereit, hier nicht persönlich gegen sie vorzugehen", so der ÖSTERREICH-Herausgeber. Man hege keine "Rachegelüste", sondern habe stets nur eine Klarstellung gewollt.