Ab 1. Jänner 2024 wird statt der derzeitigen GIS-Gebühr von jedem Haushalt ein ORF-Beitrag eingehoben. Wie das funktioniert und wer Handlungsbedarf hat.
Der GIS-Beitrag war bisher an den Beistz eines TV-oder Radiogeräts gekoppelt - das ist ab Jänner 2024 Geschichte. Dann müssen alle zahlen, ausschlaggebend ist der Hauptwohnsitz. Der ORF-Beitrag beträgt ab Jänner 15,30 Euro im Monat, eingehoben wird er von der neuen ORF Beitrags Service GmbH - die nun lüftete, wie das ablaufen soll.
Im Voraus fällig
Der Betrag ist im Voraus zu zahlen - mit Zahlschein einmal jährlich, mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung kann es auf zweimal oder sechsmal im Jahr aufgeteilt werden.
GIS-Zahler automatisch übernommen
Personen, die bereits bei der GIS gemeldet sind, werden automatisch als Beitragszahler in das neue System übernommen. Wer bislang von der GIS befreit war, bleibt das auch für die neue Gebühr - eine Befreiung muss nicht neu beantragt werden.
Eine Meldung pro Hauptwohnsitz
Wer allerdings bisher an seiner Hauptwohnsitz-Adresse die GIS nicht angemeldet hatte, muss sich ab sofort bei der GIS (www.gis.at) registrieren - dann könne man auch eine Befreiung beantragen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt", heißt es in einer Aussendung der ORF Beitrags Service GmbH.
Pro Hauptwohnsitz-Adresse ist nur eine Meldung nötig. Für Nebenwohnsitze muss kein ORF-Beitrag entrichtet werden.
Keine GIS-Kontrollore mehr
Der bisherige Außendienst und damit der Besuch von GIS-Kontrolloren an der Wohnungstür fällt mit 1. Jänner 2024 weg.
Im Herbst soll mit einer Kampagne über die Umstellung, die auf dem neuen ORF-Gesetz und dem Schließen der "Streaming-Lücke" basiert, informiert werden.