Die Strafe beläuft sich auf 160 Mio. Euro gegen drei Firmen und sechs Mitarbeiter.
Die großen Kaffee-Anbieter Tchibo, Melitta und Dallmayr haben nach Ansicht der deutschen Wettbewerbshüter jahrelang ihre Preise auf Kosten der Verbraucher künstlich hoch gehalten. Das Bundeskartellamt hat wegen unerlaubter Preisabsprachen Geldstrafen in Höhe von knapp 160 Mio. Euro gegen die drei Kaffeeröster verhängt. Das Bußgeld richtet sich gegen die Unternehmen sowie sechs verantwortliche Mitarbeiter, wie das Kartellamt am Montag in Bonn mitteilte. Seit mindestens Anfang 2000 bis zu einer Durchsuchung der Unternehmen im Juli 2008 seien mehrfach Preiserhöhungen abgesprochen worden - zulasten der Endverbraucher. Dadurch kletterten die Preise wichtiger Produkte wie Filterkaffee, Espresso, Kaffeepads und Kaffeebohnen teilweise drastisch.
Die Melitta Kaffee GmbH will die Geldstrafe nicht akzeptieren. Das Unternehmen habe mit den Kartellbehörden zusammengearbeitet, um zu einer Aufklärung beizutragen, teilte Sprecherin Annette Kahre am Montag mit. Melitta werde Rechtsmittel einlegen. Unabhängig davon bedaure Melitta den Vorgang und habe "Vorkehrungen getroffen, damit so etwas nicht noch einmal passiert". Dallmayr kritisierte die Geldstrafe als völlig überzogen, Tchibo wollte sich nicht äußern.
Gesprächskreis der Röster
Nach Erkenntnissen des Kartellamtes agierte über viele Jahre hinweg ein "Gesprächskreis" aus Geschäftsführern und Vertriebsleitern der Kaffeeröster. Die Betroffenen sprachen "Zeitraum, Höhe, Umfang, Zeitpunkt der Bekanntgabe sowie das Inkrafttreten beabsichtigter Preiserhöhungen miteinander ab", betonte das Bonner Amt. Diese Verfahren hätten zu fünf Preiserhöhungen zwischen 2003 und 2008 geführt, die mit einer Ausnahme - im März/April 2008 - auch alle im Markt durchgesetzt wurden.
Der Lebensmittel-Einzelhandel habe die Preiserhöhungen in der Regel unmittelbar an die Endkunden weitergegeben: Allein die Preisanhebungen, die Ende 2004 und im April 2005 angekündigt worden waren, verteuerten den Röstkaffee um durchschnittlich mehr als einen Euro pro 500-Gramm-Packung.
Keine Freude mit Geldstrafen
"Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig", erklärte das Bundeskartellamt. Die Unternehmen und betroffenen Manager können noch Einspruch einlegen. Dann müsse das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Tchibo bestätigte den Eingang des Bußgeldbescheids, gab darüber aber hinaus keinen Kommentar ab. Bei Dallmayr in München hieß es: "Wir halten die gegen das Unternehmen ausgesprochene Geldstrafe für völlig überzogen. Wie sich Jedermann überzeugen kann, ist Röstkaffee in Deutschland, bereinigt um Steuern, günstiger als überall sonst in Europa." Zum weiteren Vorgehen gab es aber zunächst keine Angaben.
Die Bonner Behörde hat auch weitere Unternehmen der Branche im Visier: Anfang 2009 seien Verfahren gegen zahlreiche Kaffeeröster wegen des Verdachts auf Preisabsprachen bei Kaffee für den Außer-Haus-Bereich sowie gegen Cappuccino-Hersteller eingeleitet worden. Diese Untersuchungen sollten in der ersten Hälfte 2010 abgeschlossen werden. Nähere Angaben könnten bis dahin nicht gemacht werden.