Es bleibt weiterhin offen, wann die Dienste wieder angeboten werden.
Nachdem das Handelsgericht über Uber eine einstweilige Verfügung verhängt hat, bietet der Fahrtenvermittler seine Dienste in Wien seit dem gestrigen Mittwoch nicht mehr an. Das soll sich allerdings bald wieder ändern. Das Unternehmen arbeite derzeit an der Umstellung seiner Systeme, um den Vorgaben der Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung zu entsprechen, hieß es am Donnerstag.
Konkreteres konnte eine Sprecherin auf APA-Anfrage nicht sagen. Unklar ist auch noch, wann die Uber-App wieder verfügbar sein wird. Am Mittwoch hatte Uber gehofft, "innerhalb weniger Tage" wieder zurück zu sein. Bis dahin soll der Bestellprozess überarbeitet werden.
Klage gegen Uber
Die Taxizentrale 40100 hatte bei ihrer erfolgreichen Klage gegen Uber die Rückkehrpflicht der Mietwagenfahrer ins Treffen geführt. Diese sei in zahlreichen Fällen nicht eingehalten worden, was vor dem Handelsgericht belegt werden konnte, hieß es von Klägerseite.
Uber vertritt allerdings den Standpunkt, dass Mietwagenfahrer nur dann an die Betriebsstätte zurückkehren müssten, wenn nicht bereits ein neuer Auftrag vorliegt, der in der Betriebsstätte eingegangen ist. Dabei verwies man auf einen Passus der Betriebsordnung, wo es heißt: "Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen."
"Zeitgemäße Lösung"
Die NEOS pochten einstweilen weiter darauf, das "antiquierte Gesetz" durch eine "zeitgemäße Lösung" zu ersetzen. Gemeinsam mit Uber-Fahrern wollen die Pinken am Freitag mit 500 gesammelten Unterschriften ihrer Forderung vor Beginn des Gemeinderatssitzung Nachdruck verleihen.