In der Affäre um die Speicherung von ÖBB-Krankendaten haben die Grünen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.
Der Abgeordnete Öllinger verweist in der Anzeige darauf hin, dass selbst der ÖBB-Datenschutzbericht 2008 Unregelmäßigkeiten aufgedeckt habe.
Darüber hinaus betont er, dass Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht anhängig sind, gleichzeitig aber Beweismaterial vernichtet würde. Letzteres sei ein Verstoß gegen § 295 des Strafgesetzbuches (StGB), der die vorsätzliche Unterdrückung eines Beweismittels unter Strafe stellt.
Die ÖBB hat großflächig die Diagnosen von kranken Mitarbeitern nach Krankenständen gespeichert, obwohl dies verboten ist. Personelle Konsequenzen hat es bisher nicht gegeben und es ist nach wie vor offen, ob Bahnchef Peter Klugar über die Praktiken Bescheid wusste. Er sagt nein, der Betriebsrat sagt ja.