Bei einem Jobticket gibt es für den Arbeitnehmer keine Pendlerpauschale.
Wer umweltfreundlich zur Arbeit pendeln und dafür ein vom Arbeitgeber (voll oder teilweise) finanziertes Klimaticket, ein sogenanntes Jobticket, in Anspruch nehmen will, sollte genau nachrechnen, ob dadurch nicht ein finanzieller Nachteil entsteht, rät die Arbeiterkammer (AK). Denn bei einem Jobticket gibt es für den Arbeitnehmer keine Pendlerpauschale, diese würde jedoch vor allem bei weiteren Arbeitswegen teils höher ausfallen als ein monatlicher Zuschuss vom Arbeitgeber.
"Wenn mir der Arbeitgeber zu meinem Klimaticket zum Beispiel 30 Euro im Monat dazu zahlt, dann ist das ein Jobticket und somit entfällt der Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendler-Euro," sagte AK-Steuerexpertin Dominique Feigl im Ö1-Morgenjournal des ORF-Radio. Vor allem bei Teilkostenzuschüssen und bei langen Wegstrecken könne so ein finanzieller Nachteil entstehen.
Pendlerpauschale fällt weg
Als Beispiel führt die AK eine Arbeitnehmerin aus dem Waldviertel an, die drei Mal pro Woche rund 83 Kilometer zu ihrem Arbeitsort nach Wien pendelt. Bisher zahlte die Arbeitgeberin die Jahreskarte der Wiener Linien, die übrigen Kosten übernahm die Arbeitnehmerin selbst und machte dafür das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bis zur Wiener Stadtgrenze geltend.
Mit dem Umstieg auf ein Jobticket übernimmt die Arbeitgeberin weiterhin die Kosten in Höhe der Wiener Linien Karte und nimmt das Klimaticket zum Lohnkonto. Damit verliert die Arbeitnehmerin jedoch ihren Anspruch auf das Pendlerpauschale, weil das Klimaticket den Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnort zur Gänze umfasst, schreibt die AK. Besser wäre es für die Arbeitnehmerin, wenn der Kostenersatz monatlich steuerpflichtig abgerechnet würde oder sie überhaupt auf den Zuschuss verzichtet und stattdessen das Pendlerpauschale für die gesamte Strecke in Anspruch nimmt.
"Prinzipiell, so die Ansicht der AK, sollte klimafreundliches Verhalten steuerlich nicht bestraft werden", heißt es in einer Aussendung vom Montag. Die AK fordert deshalb, dass Betroffenen die Differenz zwischen Jobticket und Pendlerpauschale über die Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt wird.
Homeoffice und Kurzarbeit
Weiters plädiert die AK im Morgenjournal dafür, die Aliquotierung des Pendlerpauschale auch weiterhin auszusetzen. "Wir würden es auf jeden Fall begrüßen, wenn es jetzt diese Sonderregelung rückwirkend mit 1. Jänner 22 auch gäbe. So lange, bis es halt wieder möglich ist uneingeschränkt an den Arbeitsplatz zu kommen", sagte Feigl gegenüber dem ORF.
Normalerweise haben nur jene Personen Anspruch auf das volle Pauschale, die mindestens zehn Tage im Monat pendeln. Darunter hat man lediglich einen Teilanspruch auf das Pendlerpauschale. Mit dem pandemiebedingten Homeoffice und der Kurzarbeit gab es jedoch deutliche Einschränkungen für die Arbeitnehmer. Im Vorjahr sei die Aliquotierung für einige Monate ausgesetzt worden, allerdings nicht für das ganze Jahr, so Feigl.
Das Pendlerpauschale ist nicht die einzige Ungereimtheit im Zusammenhang mit dem Klimaticket, auch Radfahrer müssen sehr genau auf die Konditionen der einzelnen Anbieter des Tickets achten. Denn momentan ist es nicht generell möglich, sein Fahrrad kostenlos mit dem österreichweiten Klimaticket (Klimaticket-Ö) zu transportieren, da die Fahrradmitnahme von den unterschiedlichen Tarifpartnern unterschiedlich gehandhabt werde, hießt es auf der Webseite klimaticket.at.
So ist der kostenlose Transport des Fahrrades mit einem über die ÖBB oder Westbahn erworbenen Klimaticket-Ö oder einem Klimaticket regional nicht möglich, während das bei den Klimatickets vom Verkehrsverbund Ostregion (VOR) für die U-Bahn und ÖBB Nahverkehrszüge innerhalb Wiens durchaus geht. Die Radfreunde, eine Initiative der SPÖ Wien, machten kürzlich auf diese Ungleichheit aufmerksam und forderten die freie Fahrradmitnahme in allen S-Bahnen und Zügen österreichweit mit dem Klimaticket-Ö.