Ökostrom: EU klopft Industriedeckel intensiver ab

Teilen

Die EU-Kommission hat die geplanten subventionierten Einspeisetarife für Erzeuger von Ökostrom genehmigt, prüft aber weiter die im österreichischen Ökostromgesetz vorgesehene Regelung für Großkunden, den so genannten "Industriedeckel". Die EU-Behörde teilte am Mittwoch (22. Juli) in Brüssel mit, sie werde eingehend untersuchen, ob einzelne Bestimmungen des neuen österreichischen Ökostromgesetzes die Großkunden begünstigen könnten, also gegen das EU-Beihilferecht verstoßen.

In den nächsten Tagen sollen die bereits genehmigten Teile in Kraft treten. Eine Befassung im Parlament ist für 1. September geplant.

Industriedeckel wird eingehender geprüft

"Nach dem neuen Ökostromgesetz können energieintensive Unternehmen von der Verpflichtung befreit werden, Ökostrom abzunehmen und zur Finanzierung von Ökostrom in Österreich beizutragen. Damit kämen auf Unternehmen, die für eine solche Freistellung nicht in Betracht kommen, Mehrkosten zu, weil sie zusätzliche Mengen von Ökostrom abnehmen müssten. Im Rahmen der ergebnisoffen geführten Untersuchung werden Betroffene die Gelegenheit erhalten, zu der fraglichen Maßnahme Stellung zu nehmen", teilte die Kommission in einer Presseaussendung mit.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes betonte: "Die Kommission unterstützt die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger und begrüßt, dass Österreich jetzt Einspeisetarife anwenden kann, die die Erzeugung von Ökostrom fördern. Demgegenüber muss die geplante Befreiung großer Stromverbraucher von der Verpflichtung zur Mitfinanzierung der Ökostromerzeugung eingehender untersucht werden."

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Einspeisetarife für Ökostromerzeuger die Kriterien der EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen erfüllt. So habe sich Österreich ausdrücklich verpflichtet, eine Überkompensation der Mehrkosten in Verbindung mit dem Kauf von Ökostrom zu vermeiden. Die Einspeisetarife liegen demnach über dem Preis, den Ökostromerzeuger auf dem Markt erhalten könnten, um ihnen so einen Ausgleich für ihre Mehrkosten zu gewähren.

Enttäuschte Industrie

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner begrüßt einerseits die Entscheidung der Kommission, bedauert aber andererseits, dass die Industriedeckel "noch" nicht durch ist. Die Kostenbelastung der Industrie sei gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten noch problematischer als in der Hochkonjunktur. Er will mit der Industrie über alternative Lösungen Gespräche aufnehmen.

Enttäuscht ist natürlich die Industrie, die die Entscheidung nicht nachvollziehen kann. Gerade in den derzeit schwierigen Zeiten sei das ein falsches Signal. Die Industriellenvereinigung geht davon aus, dass in den kommenden Wochen intensiv alle verbleibenden Möglichkeiten geprüft und auch umgesetzt werden. "Es muss im Gesamtpaket eine Ausgleichsregelung geben. Es braucht für den Industrie- und Arbeitsstandort Österreich eine Gesamtlösung, wie in der Novelle vorgesehen", so IV-Vize-Generalsekretär Peter Koren.

Die Entscheidung der Kommission sei deshalb nicht nachvollziehbar, weil die Ökostromkosten für energieintensive Unternehmen in Deutschland mit 0,05 Cent/kWh begrenzt seien, "während unsere Unternehmen mit durchschnittlich 0,53 Cent/kWh bereits das 10-fache zahlen". Ökostromkosten von über 1 Mio. Euro pro Standort seien keine Seltenheit. Dies verschlechtere massiv die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie gegenüber ausländischen Mitbewerbern.

WKÖ: "Zug noch nicht abgefahren"

Für Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl ist der Zug für eine Industriedeckelung noch nicht abgefahren. Es wäre falsch, die Flinte ins Korn zu werfen. Ein Inkrafttreten der neuen Förderregeln ohne die von der Regierung zugesagte Kostenbegrenzung für die energieintensive Industrie sei nicht akzeptabel. Für den WKÖ-Chef ist die "Zweiteilung der EU-Entscheidung" aus sachlichen Gründen nicht nachvollziehbar und "höchst bedauerlich". Wirtschaftsministerium, Wirtschaftskammer und die IV sowie ihre europäischen Dachverbände seien gefragt, damit es rasch doch noch zu einer vernünftigen Gesamtlösung kommt.

Leider hätten auch in Österreich nicht alle Beteiligten an einem Strang gezogen, um eine faire Lösung für energieintensive Unternehmen, die immerhin rund 170.000 Personen beschäftigen, zu erlangen. Dass etwa die Arbeiterkammer (AK) ungeachtet der Usance, sich in Brüssel nicht wechselseitig zu schaden, gegen die Industriedeckelung mobil gemacht hat, sei bedauerlich.

Endlich Klarheit

Mit dem geplanten Inkrafttreten der genehmigten Teile sollen Investitionsförderungen für kleine Wasserkraftwerke, Photovoltaik, aber auch der Rohstoffzuschlag für Biomasse und Biogas umgesetzt werden. Andere Teile der Ökostromgesetznovelle 2008 sind ohnedies bereits in Kraft, wie etwa die Erhöhung des Unterstützungsvolumens von 17 auf 21 Mio. Euro oder das getrennt geregelte Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.

Mitterlehner ist froh darüber, dass die EU-Kommission jetzt endlich eine Entscheidung zur Novelle des Ökostromgesetzes getroffen habe. Dadurch bestehe Klarheit, dass die EU weitgehende Zustimmung zur Förderung des Ökostroms gibt. Das Ökostromgesetz lag seit September 2008 zur Notifikation in Brüssel. Seitens der Kommission wurde die Problematik des Industriedeckels schon zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Jahr 2008 angemerkt.

Umweltminister Niki Berlakovich begrüßt die Entscheidung der Kommission. Damit sei "der Weg zur Förderung von Ökostrom endlich frei geworden ", sagte er einer Aussendung. Für die Betreiber von Ökostromanlagen bedeute dies, "dass noch heuer die Investitionsförderungen fließen können" und Österreich einen "weiteren wichtigen Schritt" zur Erreichung des 34-Prozent-Ziel erneuerbarer Energien bis 2020 gesetzt hat.

VEÖ: "Ausgewogene Lösung nötig"

VEÖ-Generalsekretärin Barbara Schmidt wünscht sich jedenfalls eine ausgewogene und nachhaltige Ökostromlösung. "Österreich braucht einen flexiblen Energiemix, daher kann auf Erneuerbaren nicht verzichtet werden. Die Rahmenbedingungen des Ökostromregimes sollen endlich auf stabile Beine gestellt werden", lässt sie Ungeduld durchklingen.

Gleichzeitig müsse die Ökostromförderung leicht administrierbar sein und dürfe keine zusätzlichen Verwaltungskosten verursachen. Weiters sollte der Stromkunde nicht im Unklaren darüber gelassen werden, welchen Beitrag er mit der Bezahlung seiner Stromrechung für die Unterstützung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen leiste.

AK fordert weitere Einschnitte

Der Arbeiterkammer (AK) geht die Ökostromnovelle zu wenig weit. Sie fordert eine grundlegende Reform der Ökostromförderung. Bis zur endgültigen Entscheidung der EU-Kommission sollte in Österreich ein Umdenken stattfinden. Die AK tritt für den Ausbau erneuerbarer Energie wie Wasserkraft oder Windkraft ein. Eine auf Dauer angelegte Förderung ineffizienter Betriebe werde abgelehnt. Denn letztendlich müssen die Konsumenten und kleine und mittlere Unternehmen die Ökostromförderungen zahlen. Es dürfen keine Nahrungsmittel als Rohstoff verwendet werden, um Ökostrom zu gewinnen, so die AK.

Kleinwasserkraft will nun mehr Tempo sehen

Der Verband Kleinwasserkraft Österreich wiederum ist erleichtert, dass endlich eine Entscheidung gefallen ist. Aktuell würden alleine im Bereich der Kleinwasserkraft Investitionen von mehr als 100 Mio. Euro in der Luft hängen. Die genehmigten Teile des Gesetzes sollten also so schnell als möglich in Kraft treten. "Mit der Ablehnung des Industriedeckels hat die EU-Kommission endlich die lang erwartete Entscheidung ausgesprochen. Es wurde bereits mehr als genug wertvolle Zeit vergeudet", meinte Christoph Wagner, Präsident von Kleinwasserkraft Österreich, in einer Aussendung.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten