Für Strok

Hypo-Prozess "Jakljan" endet mit Freispruch

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Schöffensenat fand keinen Hinweis auf Beitrags- oder Bestimmungstäterschaft

Der Hypo-Prozess gegen den kroatischen Unternehmer Goran Strok am Landesgericht Klagenfurt hat am Freitag mit einem Freispruch geendet. Der Schöffensenat fand im Zusammenhang mit dem geplanten Grundstückskauf auf der kroatischen Insel "Jakljan" keinen Hinweis auf einen Beitrag oder Bestimmung zur Untreue durch den Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Strok war vorgeworfen worden, den Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger im Jahr 2005 zur Vergabe wirtschaftlich nicht vertretbarer Haftungskredite von 300.000 Euro beziehungsweise von 5,7 Mio. Euro, damit zum Missbrauch seiner Befugnis und zur Umgehung der notwendigen Gremien gedrängt zu haben. Striedinger ist in dieser Causa bereits rechtskräftig zu 16 Monaten Haft verurteilt.

Strok entlastet
Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Christian Liebhauser-Karl, erklärte in der Urteilsbegründung, sämtliche Zeugen und Urkunden hätten Strok entlastet. Für eine Verurteilung hätte der Angeklagte auch über die internen Abläufe der Bank Kenntnis haben und damit wissen müssen, dass Striedinger seine Befugnis überschreite. Da es dafür keinen Hinweis gebe, erübrige sich auch die Frage nach dem Schädigungsvorsatz.

Jedoch habe dieses Verfahren aufs Neue und erschreckend die Arbeitsweisen in den verschiedenen Hierarchien der Bank gezeigt. Daher überrasche es nicht, dass sie in Turbulenzen kommen musste. Das Motiv Striedingers ist für den Richter auch klar: Die Strok-Gruppe sei ein Großkunde gewesen. Und ein Verlust derselben wäre in der damaligen Expansionsphase der Hypo nicht gut gewesen.

Für Oberstaatsanwalt Norbert Ladinig wären hingegen ausreichende Indizien für eine Bestimmungs- und Beitragstäterschaft vorhanden gewesen, auch, wenn es in dem Beweisverfahren keine klaren Aussagen dazu gegeben habe. Striedinger und Strok hätten gemeinsame Sache gemacht, meinte er in seinem Plädoyer, und das Verhältnis zwischen den beiden Männern sei über das Geschäftliche hinausgegangen. "Was hätte Striedinger sonst für einen Grund gehabt, das durchzudrücken?", fragte er. "Strok hatte das Motiv und das Interesse", hatte Ladinig erklärt und einen Schuldspruch gefordert.

Urteil nicht rechtskräftig

Stroks Verteidiger Roland Grilc sah keinerlei Hinweise dafür, dass sein Mandant irgendwelche Beitragshandlungen gesetzt und dabei gewusst habe, dass Striedinger seine Befugnis missbrauche. Kein Zeuge habe gesagt, dass Strok interveniert oder Druck ausgeübt hätte, erklärte der Anwalt.

Beim Immobiliengeschäft "Jakljan" habe Strok alles offen dargelegt und nichts verschwiegen. So sei Striedinger darüber informiert gewesen, dass Serbien den Verkauf ausgeschrieben hatte, Kroatien aber im Grundbuch gestanden sei. Doch alle Beteiligten seien davon ausgegangen, dass dieses Problem durch die Ratifizierung eines bereits vorliegenden Staatsvertrags gelöst würde, so Grilc.

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
 

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