Es sind rund 800 Dienstnehmer und 200 Gläubiger betroffen.
Das Landesgericht Korneuburg (NÖ) hat das Insolvenzverfahren der Air-Berlin-Tochter Niki nach Österreich geholt. Bei dem am Freitag eröffneten Konkursverfahren handle es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzordnung, heißt es im Konkursedikt, das den Gläubigerschützern KSV, AKV und Creditreform übermittelt wurde. Der Bieterprozess wird im Eiltempo wiederholt.
Damit haben neben dem bisher geplanten Käufer IAG/Vueling auch Tuifly, der Reisekonzern Thomas Cook (Condor) und Gründer Niki Lauda wieder eine neue Chance für ein Angebot. "Die Angebotsfrist läuft bis 19.01.2018. Zur Angebotslegung sind ausschließlich die von der Insolvenzverwaltung eingeladenen Rechtsträger (das sind die letzten Bieter des früheren vorläufigen Insolvenzverfahrens) legitimiert", erklärte Richter Richard Tschugguel im Konkursedikt. Die entscheidende Gläubigerausschusssitzung findet am 22. Jänner statt.
Zur Masseverwalterin wurde die Wiener Anwältin Ulla Reisch bestellte. Die renommierte Insolvenzexpertin, die schon in die Pleiten von Zielpunkt und Alpine involviert war, sagte zur APA, den Verkauf neu starten zu müssen. "Wir werden aber prüfen, inwieweit wir aufsetzen können auf Dingen, die schon passiert sind."
Insolvenz
Niki hatte am 13. Dezember bereits in Berlin Insolvenz angemeldet. Aus dem vom deutschen Insolvenzverwalter Lucas Flöther gestarteten Notverkauf für große Teil von Niki ging die spanische IAG-Billigtochter Vueling als Bestbieter hervor. Wegen der Rechtsunsicherheit, ob Deutschland oder Österreich für die Niki-Pleite zuständig, hatte Flöther diese Woche in Korneuburg ein sogenanntes Sekundär-Insolvenzverfahren beantragt. Das Landesgericht Korneuburg wies diesen Antrag ab und eröffnete stattdessen ein Hauptverfahren, wie es das Fluggastrechteportal Fairplane gefordert hatte.
Damit gibt es derzeit zwei Hauptverfahren, denn das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg sah sich ebenfalls international zuständig für das Niki-Insolvenzverfahren. Die deutsche Berufungsinstanz entschied hingegen für ein Verfahren in Österreich. Dagegen läuft noch eine Beschwerde von Niki beim deutschen Höchstgericht.
"Es freut uns sehr, dass das Landesgericht Korneuburg damit unserer Rechtsansicht folgt", sagte Fairplane-Geschäftsführer Andreas Sernetz. Der Dienstleister vertritt eigenen Angaben zufolge Forderungen in der Höhe von 1,2 Mio. Euro von 3.000 Niki-Passagieren. Ein Sekundärverfahren hätte sich auf das in Österreich befindliche Vermögen beschränkt.
Der deutsche Insolvenzverwalter ist mit dem zweiten Hauptverfahren in Österreich nicht einverstanden. "Diese Eröffnung widerspricht der Europäischen Insolvenzordnung. Die NIKI Luftfahrt GmbH wird nun die zur Verfügung stehenden rechtlichen Schritte prüfen." Priorität habe allerdings der Verkauf an Vueling. "Im Vordergrund steht allerdings, dass der bereits geschlossene Kaufvertrag für den NIKI-Geschäftsbetrieb Rechtskraft erlangt und möglichst viele Arbeitsplätze gerettet werden. Kompetenzfragen sind dabei völlig nachrangig. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden wir umgehend die Öffentlichkeit informieren", hieß es in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA.
Koordiniertes Vorgehen
Die österreichische Masseverwalterin wiederum kündigte in einer Aussendung an, umgehend mit Flöther Kontakt aufzunehmen, um ein koordiniertes Vorgehen zu finden. "Das Insolvenzgericht hat eine rasche Verwertung vorgegeben. Es werde rasch zu prüfen sein, "ob und inwieweit an einem seitens des deutschen vorläufigen Insolvenzverwalters der NIKI Luftfahrt GmbH abgeschlossenen Unternehmenskaufvertrag festgehalten werden kann oder ob diesbezüglich andere Verwertungsalternativen bestehen, um eine den Interessen der Gläubiger und der betroffenen Mitarbeiter entsprechende bestmögliche Lösung zu finden."
Die allgemeine Gläubigerversammlung sowie die Berichtstagssatzung sind für den 31. Jänner anberaumt, die Prüfungstagsatzung für den 28. Februar. Die Frist für die Anmeldung von Forderungen läuft bis zum 14. Februar. Masseverwalterin Reisch "wird von Amts wegen im Hinblick auf die sofortige Verwertung des gesamten schuldnerischen Vermögens" ein Gläubigerausschuss beigeordnet. Diesem gehören neben den Gläubigerschützern KSV, AKV und Creditreform der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen NÖ, die Finanzprokuratur, die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse sowie Fairplane an.
Nach Unternehmensangaben betragen die Verbindlichkeiten gegenüber den rund 200 Gläubigern 153 Mio. Euro, davon 48 Mio. Euro gegenüber verbundenen Unternehmen, also dem ebenfalls insolventen Mutterkonzern Air Berlin. Damit handelt es sich gemessen an der Höhe der Passiva laut KSV um das bisher größte Insolvenzverfahren des noch jungen Jahres 2018 - auch im gesamten Jahr 2017 gab es kein Insolvenzverfahren mit höheren Verbindlichkeiten. Laut Creditreform soll bilanzielle Überschuldung 29,29 Mio. Euro betragen. Gerhard Weinhofer von Creditreform sagte: "Das juristische Tauziehen hat ein Ende. Jetzt muss rasch an einer bestmöglichen Verwertung von Niki gearbeitet werden. Auf den bisherigen Verhandlungsergebnissen kann man dabei gut aufbauen."
Lage unter Beobachtung
Eine IAG-Sprecherin erklärte gegenüber Reuters, man werde die Lage nach dem Gerichtsentscheid in Österreich weiter beobachten. Die International Airlines Group (IAG), zu der neben Vueling auch British Airways und Iberia gehören, hatte diese Woche bekundet, trotz Rechtsunsicherheiten daran festzuhalten, große Teil von Niki, unter anderem Betriebsgenehmigung, die Start- und Landerechte (Slots) sowie 740 der 1.000 Mitarbeiter zu übernehmen. Auch die Markenrechte sind in dem Kaufpreis von 20 Mio. Euro enthalten. Weitere 16,5 Mio. Euro stellte IAG als Liquiditätshilfe bereit, um den derzeitigen Betrieb aufrecht zu erhalten. Davon sind drei Millionen Euro bereits geflossen.
Neben Vueling/IAG waren zuletzt auch Gründer Niki Lauda und der Reisekonzern Thomas Cook interessiert, die dem britisch-spanischen Airlinekonzern aber unterlegen waren. Der ursprüngliche Käufer, der AUA-Mutterkonzern Lufthansa, war nach Bedenken der EU-Wettbewerbshüter abgesprungen.