Pflege: Mitversicherung für Angehörige ab August

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Im Pflegebereich wird eine im Juli beschlossene Verbesserung für pflegende Angehörige wirksam. Der Bund übernimmt künftig die Beiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung unbefristet und zur Gänze, sofern der zu Pflegende in Pflegestufe 3 oder darüber eingestuft ist. Die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung wird ebenfalls auf pflegende Angehörige ab der Pflegestufe 3 ausgedehnt. Bisher war eine beitragsfreie Mitversicherung erst ab Pflegestufe 4 möglich.

Die Betroffenen können den Antrag ab 1. August bei der für sie zuletzt zuständigen Pensionsversicherungsanstalt stellen. Wer bisher noch nicht pensionsversichert war, für den ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zuständig, darauf machte der Seniorenbund nun aufmerksam. Für die Krankenversicherung ist kein eigener Behördengang notwendig, dies wird über den Antrag bei der Pensionsversicherung miterledigt.

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