Schweinegrippe: Für Sozialversicherung alles klar

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Nach heftiger Kritik mancher Ärzte an den in Österreich geltenden Regelungen rund um die Schweinegrippe, gab es nun eine Klarstellung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger. Die wichtigen Punkte zur Betreuung von Krankenversicherten, die an der neuen Influenza erkranken, seien geregelt und handhabbar.

"Derjenige, der die Diagnose stellt - das Spital oder der niedergelassene Arzt - meldet die Erkrankung an den Krankenversicherungsträger. Der Krankenversicherungsträger stellt dann eine Krankenbestätigung aus und schickt sie dem Versicherten", sagte Erich Schmatzberger vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger zum Thema der Durchführung der Krankmeldung im Fall des Falles. Man wolle verhindern, dass Kranke unter anderem statt nach Hause ins Bett in Ordinationen, Apotheken etc. gingen.

In der Ärzteschaft war auch Kritik wegen unklarer Informationen über die Bezahlung und die Abwicklung eventueller Abstrichuntersuchungen in der niedergelassenen Praxis laut geworden. Der Experte: "Wir (die Krankenversicherungen, Anm.) werden wahrscheinlich schon selbst zuständig für die Bezahlung der Entnahme des Abstriches durch Ärzte sein." Transport des Probenmaterials etc. würden dann in die Agenden des Gesundheitsministeriums fallen.

Allerdings, Schmatzberger sieht in diesem Thema kein echtes Problem: In der Regel würden ja die Regelungen Abstrichuntersuchungen bei Risikopersonen vorsehen. Und die würden wahrscheinlich zum überwiegendsten Teil zunächst ins Krankenhaus kommen. Außerdem sei zu erwarten, dass man bald von der derzeitigen Mitigation ("Schadensminderung") der Stufe1 auf die Stufe 2 umsteige - und da würden dann wegen bei vermehrten Krankheitsfällen wohl die Tests entfallen.

Auch die Verschreibung der antiviralen Medikamente (Oseltamivir/"Tamiflu" oder Zanamivir/"Relenza") wäre problemlos, betonte Schmatzberger. Patienten könnten die Medikamente entweder im Spital bekommen und nach Entlassung aus dem Krankenhaus mit einem Spitalsrezept aus der Apotheke holen lassen. Die Apotheken würden die Abwicklung durchführen.

Natürlich könnten niedergelassene Ärzte die Medikamente auf Kassenrezept verschreiben. Schmatzberger: "Eine chefärztliche Bewilligung ist derzeit erforderlich. Wenn der Arzt aber auf das Rezept H1N1-Verdachtsfall oder H1N1-Erkrankungsfall vermerkt, wird es bewilligt." Das erfolge auch binnen kürzester Zeit über das elektronische Arzneimittel-Bewilligungssystem (ABS).

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